Büttiker Rolf · Ständerat · 2004-06-16
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-16
Wortprotokoll
Die Minderheit möchte mit Artikel 3 Absatz 2bis im Zusammenhang mit dem Vernehmlassungsverfahren Klarheit schaffen. Zu den Ausführungen von Herrn Studer muss ich sagen: "Die Botschaft hör' ich wohl ...." Aber den Kantonen fehlt der Glaube; Sie haben einen Brief der Kantone erhalten, in dem sich dieses Misstrauen manifestiert. Ich möchte die Gelegenheit dazu benutzen und dafür sorgen, dass die Kantone den Ständerat wieder in ihr Abendgebet einschliessen.
Es geht um die Kantone, und Herr Pfisterer hat schon auf die Kompliziertheit von Artikel 3 Absatz 1 hingewiesen. Nun kommt zu allen anderen Vorhaben noch Absatz 2 hinzu, wo es heisst: ".... wenn sie in erheblichem Mass ausserhalb der Bundesverwaltung vollzogen werden". Da gibt es doch Fragen und die Möglichkeit von Unklarheiten, sodass die Kantone dann wieder nicht einbezogen werden. Solche Pannen hat es auch in der Vergangenheit gegeben.
Die Bestimmung ist kompliziert und alles andere als einfach zu verstehen. Ich frage mich als gewöhnlicher Ständerat, warum man etwas, das eigentlich unbestritten ist, nicht auch in dieses Gesetz hineinschreibt. Deshalb möchte die Minderheit Absatz 2 durch Absatz 2bis ergänzen, der lautet: "Ein Vernehmlassungsverfahren zu Verordnungserlassen wird durchgeführt, wenn die Kantone in erheblichem Mass betroffen sind." Damit sind also nicht alle Verordnungen gemeint.
Die Kantone argumentieren mit einem gewissen Recht, dass sie vor allem bei Verordnungen sehr stark betroffen sind - Stichwort Vollzugsföderalismus. Sie haben beim Vollzug eine wichtige Aufgabe zu erfüllen und leben bzw. leiden unter diesen Verordnungen. Deshalb wollen sie ohne Wenn und Aber und mit absoluter Klarheit garantiert haben, dass sie bei diesen Verordnungen, die sie in erheblichem Mass betreffen, herangezogen werden.
Ich möchte den Ständerat fragen: Warum soll man das nicht der Klarheit halber einfügen, wenn die Kantone darauf beharren? Klarheit ist auch dafür gut, dass wir das Misstrauen, das die Kantone aufgrund vergangener Fälle haben, wo sie [PAGE 402] manchmal nicht herangezogen wurden, aus der Welt schaffen. Machen wir also eine Ergänzung zu diesen komplizierten Absätzen 1 und 2 von Artikel 3 und beziehen wir die Kantone mindestens so weit ein, als sie betroffen sind.
Mit meinem Minderheitsantrag möchte ich nicht mehr und nicht weniger. Er wird auch von aktiven und alt Regierungsräten unterstützt.