Lexipedia

Bieri Peter · Ständerat · 2004-06-16

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-16

Wortprotokoll

Herr Maissen ist Präsident der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete. In dem Sinne ist er hier doppelt betroffen. Zum einen vertritt er eine Organisation, die namentlich zwar nicht als Organisation, sondern als Vertreterin des Berggebietes, in der Verfassung, aber auch hier im Gesetz erwähnt wird. Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete ist ein solcher Dachverband. Im Übrigen vertrete ich mit der Litra auch einen Dachverband, was damit von beiden Seiten offen gelegt werden soll.

Was sowohl meinen Kollegen Maissen als auch mich in der Fassung der vorberatenden Kommission stört, ist die folgende Tatsache: Mit der Fassung, so, wie sie nun die Mehrheit der Kommission festlegt, ist es bis zu einem gewissen Grad der Verwaltung anheim gestellt, festzulegen, ob zu einer bestimmten Vorlage ein Verband angefragt werden soll, seine Meinung kundzutun. Mit dieser Einschränkung erhalten die Behörden eine nicht zu unterschätzende Lenkungsmöglichkeit, die Meinungsbreite, allenfalls aber auch tendenziell die Meinungsäusserungsrichtung im Vernehmlassungsverfahren zu steuern.

Diese Einschränkung, meinen wir, ist abzulehnen, und es ist der ursprünglichen Variante des Bundesrates der Vorzug zu geben. In der Praxis nehmen ja bereits heute die Dachverbände der Wirtschaft, der Gemeinden, der Städte und der Berggebiete zu den meisten Vorlagen Stellung. Diese Kreise werden von sehr vielen politischen Sachgebieten tangiert. Sie werden gelegentlich auch von einer Sache betroffen, obwohl man das bei der Festlegung, wer in die Vernehmlassung einbezogen werden sollte, gar nicht weiss oder nicht entsprechend zu gewichten weiss.

Die Fassung des Bundesrates von Artikel 4 Absatz 2 entspricht auch dem Verfassungsauftrag gemäss Artikel 50, das ist der Gemeindeartikel, der festlegt, dass auf die besondere Situation der Städte, der Agglomerationen sowie - namentlich erwähnt - der Berggebiete Rücksicht genommen werden soll.

Die Beschränkung der Vernehmlassung auf Einzelfälle dürfte zu erheblichen Umsetzungsproblemen führen, insbesondere dann, wenn es abzuwägen gilt, ob jemand begrüsst werden soll oder nicht. Wir sind deshalb der Meinung, dass die Fassung des Bundesrates eine offene Formulierung sei, auch wenn der Begriff "die gesamtschweizerischen Dachverbände der Kantone, Gemeinden, Städte und Berggebiete" vielleicht etwas eigenartig daherkommt. Insbesondere was die Kantone betrifft, kann es Einzelfälle geben, bei denen nicht alle Kantone, auch nicht die Konferenz der Kantonsregierungen, sondern vielleicht die Alpenkantone oder in anderen Fällen die Agglomerationskantone, die Wasserkantone usw. besonders betroffen sind. Deshalb sind wir der Meinung, dass der Begriff "Dachverbände" eine offene Formulierung ist, die verschiedene Konstellationen zulässt.

In dem Sinne bitten Kollega Maissen und ich, dem Bundesrat zu folgen.