Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-06-16
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-06-16
Wortprotokoll
Bei diesem Artikel geht es vor allem um den Privatversicherungsbereich. Das absolute Verbot wird damit begründet, dass man niemanden diskriminieren darf. Wenn Sie das machen, dann diskriminieren Sie auch - einfach andere, nämlich diejenigen, die für verschwiegene Auskünfte bezahlen müssen. Im ganzen Versicherungsbereich haben Sie deshalb die Auskunftspflicht, damit Sie niemand andern diskriminieren. Das ist anders im Sozialversicherungsbereich. Dort ist das nicht vorhanden, weil man einfach die Solidarität so breit streut und sagt, das spielt keine Rolle.
Es ist in diesem Zusammenhang interessant: 1994 hat man in den USA untersucht, ob die Leute wünschen, dass man die genetischen Daten für die Versicherungen bekannt geben müsse. 88 Prozent der Befragten haben gesagt, sie seien gegen eine Offenlegungspflicht. Die zweite Frage hat dann geheissen: Sind sie dann bereit, mehr Prämien in Kauf zu nehmen? Da haben nur noch 27 Prozent gesagt, sie seien auch bereit, mehr Prämien in Kauf zu nehmen. Dann hat man ihnen eine dritte Frage gestellt: Sind Sie für eine Offenlegungspflicht und damit eben für geringere Prämien, oder sind Sie gegen die Offenlegungspflicht und damit für höhere Prämien? Sie haben sich dann für die tieferen Prämien und für die Offenlegungspflicht entschieden, und darum ist in Amerika dann auch die Gesetzgebung auf völlige Offenlegung, also auch unabhängig vom versicherten Betrag, geändert worden. Das zeigt eben den Zwiespalt, der da drinsteckt. Es ist nicht in erster Linie eine Sache der Versicherung, es ist eine Frage der Versicherten, die natürlich bei schlechterer Risikoabschätzung alle mehr bezahlen müssen, weil die Risiken unbekannt sind.
Sie sehen an der Fassung des Bundesrates, dass er hier auch um eine Formulierung gerungen hat. Man kann es machen, wie man will, es ist eben falsch. Herr Bieri hat bemerkt, dass der Wortlaut der Botschaft mit der Zahl im Entwurf nicht mehr übereinstimmt. Das sieht dann immer so aus, als sei im Bundesrat etwas anderes beantragt worden, als schliesslich beschlossen worden ist. Das zeigt auch, dass man es wahrscheinlich nicht ganz recht machen kann. Es ist aber eindeutig, dass ein völliges Nachforschungsverbot an der Sache vorbeigeht. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass dies immer bedeutungsvoller wird, weil diese Wissenschaft eine grössere Bedeutung bekommt.
Die Versichertengemeinschaft - nicht die Versicherer - müsste bereit sein, die Zeche zu bezahlen, wenn von einzelnen Versicherungsnehmern keine risikogerechten Prämien verlangt werden dürfen. Das ist die Konsequenz. Zu dieser kann man stehen, aber man muss das auch ausdrücken und sollte nicht sagen: Ja, das ist ein Versicherer, der da etwas will - es ist die Versichertengemeinschaft. Zu erwarten ist nämlich, dass die allgemeinen Prämien steigen werden; längerfristig werden sie zunehmen.
Für die Versicherungseinrichtungen, ein in der Schweiz sehr wichtiger Wirtschaftszweig, bedeuten die steigenden Prämien aber auch, dass ihre Wettbewerbsfähigkeit mit der Zeit abnehmen wird, da Versicherungsgesellschaften in anderen Ländern - nicht nur in angelsächsischen Ländern, sondern auch in europäischen, die Präsidentin der WBK hat die Länder aufgezählt - keine solche Bestimmung kennen. Damit kann man bei diesen Versicherungen günstigere Versicherungen abschliessen; das wird dann für den Versicherten interessanter.
Bei den Sozialversicherungen, die auf dem Prinzip der Solidarität beruhen, besteht keine Unstimmigkeit. Man ist einstimmig der Meinung, dass hier dieses Nachforschungsverbot bestehen soll; das ist so entschieden. Den Privatversicherern hat der Bundesrat eine Lösung mit einer Limite von ausserordentlich hohen Summen vorgeschlagen; das muss man sehen. Darum sind im Nationalrat tiefere Summen zur Diskussion gestanden; relativ knapp hat man sich auf 400 000 statt auf 250 000 Franken geeinigt, die auch zur Diskussion standen. Es herrscht also Einigkeit zwischen jenen, die nichts wollten, und jenen, die 250 000 Franken wollten.
Sowohl der bundesrätliche Entwurf, dem der Nationalrat zugestimmt hat, als auch der Antrag der Minderheit Fetz bedeuten deshalb einen klaren Einbruch in das heutige Privatversicherungssystem; darüber muss man sich im Klaren sein. Das Ausmass ist einfach unterschiedlich.
Was rechtfertigt diesen Einbruch in dieses System überhaupt? Man hat sich die Frage zu stellen, ob risikorelevante Ergebnisse aus früheren genetischen Untersuchungen vom Versicherungsnehmer verschwiegen werden dürfen. Die Grundsatzfrage ist natürlich nicht einfach zu beantworten, wenn man die mit diesen genetischen Untersuchungen verbundenen Ängste und Bedenken einbezieht. Die Analyse der Familiengeschichte, die Rückschlüsse auf die genetische Konstitution - Herr Stadler hat das alles aufgezählt - sind heute ausserordentlich weitgehend. Der Gesetzentwurf verbietet dies im genetischen Bereich nicht. Es gibt ja auch strenge Vorschriften in Bezug auf den Schutz dieser Daten. Auch mit dem Antrag der Minderheit Fetz wird es deshalb unterschiedliche Risikogruppen geben.
Ich meine, es sei etwas hoch gegriffen, Frau Fetz, wenn man sagt, ja, in den anderen Bereichen sei es klar, das sei umweltbedingt, und da könne man sich schützen. Es kann ja vielleicht sein, dass Lungenkrebs durch das Rauchen gefördert wird. Es ginge aber etwas weit, deshalb einfach zu sagen, jede Person, die Lungenkrebs habe, sei selber schuld, weil sie geraucht habe.
Oder bei der Gelbsucht, bei Aids usw. wird ja auch abgeklärt. Es gibt Leute, die HIV-positiv sind oder eine schwere Gelbsucht durchgemacht haben, die aber ein erworbenes Risiko haben, zum Beispiel bei Bluttransfusionen usw.; wir kennen ja diese Fälle. Es gibt also keine wesentlichen Unterschiede in der Risikoanalyse.
Ob eine Person dann immer dafür verantwortlich gemacht werden kann, ist bei der Risikoanalyse nicht die entscheidende Frage. Entscheidend ist, wer für das Risiko bezahlen soll; ein Versicherer muss es bezahlen.
Nun, die Summe von 400 000 Franken - das ist hier natürlich auch erwähnt worden - ist sehr hoch. Ich muss Ihnen sagen, die durchschnittliche Versicherungssumme bei Lebensversicherungen beträgt 75 000 Franken. 95 Prozent der Lebensversicherungen haben eine Versicherungssumme [PAGE 396] unter 400 000 Franken. Ich bedaure eigentlich, dass die in Zukunft für die Lebensversicherungen alle mehr bezahlen müssen, wenn die Untersuchungen möglich sind. Auch für diese könnte man - je bedeutungsvoller sie werden - die Prämien in Zukunft vielleicht wenigstens etwas senken. Aber ein völliges Verbot zielt an der Sache vorbei. Sie haben hier keine anderen Summen mehr erwähnt. Eine Limite von 400 000 bzw. von 40 000 Franken ist jetzt scheinbar die Lösung. Vielleicht wird man diese Limite in späteren Jahren, wenn die Bedeutung dieser Technologie grösser geworden und diese Wissenschaft verbreiteter ist, ja herabsetzen.
Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag auf jeden Fall abzulehnen.