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preparatory:AB 51073

Langenberger Christiane · Ständerat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-16

Wortprotokoll

Ich möchte jetzt nicht mehr auf die einzelnen Argumente zurückkommen, die von den Herren Stadler und Bieri für die Mehrheit vortrefflich dargelegt wurden. Ich möchte aber doch zum Grenzwert von 400 000 Franken noch etwas sagen. Dieser wurde aufgrund einer Umfrage bei grossen Versicherungseinrichtungen festgelegt, die im Jahr 2000 zusammen 66,2 Prozent der gesamten Prämieneinnahmen verbuchten. 93,4 Prozent der Einzelkapitalversicherungen betreffen Versicherungssummen von höchstens 200 000 Franken. Was die Einzelrentenversicherungen betrifft, die zusammen im Jahr 2000 68 Prozent der Prämieneinnahmen verbuchten, erreichten zehn Jahresrenten in 89,8 Prozent der Fälle nicht den Betrag von 200 000 Franken. In 10,2 Prozent der Fälle liegt die Gesamtsumme von zehn Jahresrenten über diesem Betrag.

Bei der vom Bundesrat vorgeschlagenen Grenze von 400 000 Franken wird der Anteil der Versicherungen, bei denen eine Nachforschung zulässig sein wird, somit gering ausfallen. Das als Antwort auf die Bemerkung von Herrn Bieri. Im Nationalrat fiel die Bemerkung, man solle nie einen Gentest machen, wenn man keinen brauche; dann könne man eine Versicherung frei mit einer höheren Summe abschliessen, ohne mit irgendwelchen Nachfragen rechnen zu müssen. Darüber wollen wir nicht weiter argumentieren.

Ich kann Ihnen nur sagen, dass Ihnen die Kommission mit 8 zu 2 Stimmen beantragt, bei Artikel 27 Absätze 1 und 2 dem Nationalrat zuzustimmen.