Wicki Franz · Ständerat · 2004-06-16
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-16
Wortprotokoll
Der Ratspräsident hat heute bei einer vorangehenden Bestimmung so schön gesagt, es handle sich beim gesetzlichen Vertreter um einen "stehenden Rechtsbegriff". Das ist absolut richtig.
Jetzt gibt es aber auch noch andere stehende Rechtsbegriffe, zum Beispiel den Ehegatten. Der Ehegatte wird im Zivilgesetzbuch klar als der Mann bzw. als die Frau in der Ehe anerkannt. Hier ist es also wirklich nicht nötig, dass man noch "die Ehegattin" sagt, sondern genügt der Begriff "der Ehegatte", wie das der Bundesrat und der Nationalrat erklärt haben; er umfasst sowohl die männliche wie auch die weibliche Form und ist ein stehender Rechtsbegriff gemäss der treffenden Aussage des Ratspräsidenten.
Ich beantrage Ihnen deshalb, dem Nationalrat bzw. dem Bundesrat zuzustimmen.