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Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-06-16

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-06-16

Wortprotokoll

Nach diesen Ausführungen kann ich mich kurz fassen. Ich möchte in Bezug auf die grundsätzlichen Feststellungen namentlich auf das Votum der Präsidentin dieser Kommission hinweisen und möchte besonders zur Auffassung des Bundesrates ein paar Bemerkungen machen.

Man muss sich im Klaren sein, dass heute beinahe jeder Zweig der Medizin mit genetischen Methoden konfrontiert ist, also nicht nur einzelne Spezialgebiete, von denen wir heute vor allem sprechen. Der Erkenntniszuwachs ist gross; wir stehen also in einer Entwicklung, haben also nicht einen fertigen Status vor uns. Genetische Untersuchungen werfen heikle Fragen auf, weil sie die Entdeckung von Krankheitsveranlagungen ermöglichen, bevor die klinischen Symptome auftreten: Man kann also etwas feststellen, bevor man es sieht. Aufgrund eines DNA-Profils - das ist das Besondere - kann man auch eine Person identifizieren oder ihre Abstammung klären. Aber es ist nur für den Spezialisten eigentlich erkenntlich, und was nur Einzelne sehen können, das weckt begreiflicherweise Misstrauen. Die geschilderte Entwicklung ist die Herausforderung für den Gesetzgeber. Das Parlament hat sich damit schon mehrfach beschäftigt. Mitte 2003 haben wir das DNA-Profil-Gesetz verabschiedet. Dort ging es um das DNA-Profil im Strafverfahren und zur Identifizierung von unbekannten oder vermissten Personen.

Nun kommt ein nächster Schritt, denn die Bundesverfassung statuiert allgemein, dass das Erbgut einer Person nur dann untersucht, registriert und offenbart werden darf, wenn die Person zustimmt oder - und das ist das Zweite - wenn das Gesetz es vorschreibt. Das sind also die Schranken, und innerhalb dieser Schranken ist die Wissenschaft frei und soll sie auch frei bleiben.

Der Entwurf dieses Bundesgesetzes ist vor diesem Hintergrund zu beurteilen. Bemerkenswert ist - Sie haben das auch an den Voten gemerkt - die grosse Einigkeit in der Materie, die zwar kontrovers diskutiert wird, aber dann eigentlich auf eine "unité de doctrine" hinausläuft. Es gibt dann eine Spezialfrage im Versicherungsbereich, aber das ist keine grundsätzliche Abweichung; das sind mehr praktische Fragen. Frau Fetz hat gesagt, man müsse ehrlich zugeben, dass das Wissen in dieser Materie eigentlich den Sachverstand der meisten Politiker übersteige, ausser es sei gerade jemand, wie Herr Bieri, in diesem Bereich tätig. Das ist vielleicht auch der Grund, warum wir hier eine "unité de doctrine" haben. Frau Fetz, ich frage mich nur, ob das eigentlich nur für die genetische Untersuchung gelte oder für alle Gebiete, dass es uns am Sachverstand mangle. Aber vielleicht führt das Eingeständnis, dass es uns daran mangelt, eben dazu, dass wir vernünftig legiferieren. Vielleicht wäre es in anderen Bereichen, wie in der Ökonomie, auch besser, wir gäben zu, dass wir nicht alles voraussehen können.

Nun zur Haltung des Bundesrates: Zum einen kann der Bundesrat den wenigen Änderungen des Nationalrates am ursprünglichen Entwurf zustimmen. Zum anderen ist Ihre Kommission im Wesentlichen auch dem Nationalrat gefolgt. Das heisst: Wir haben hier keine Differenzen. Wir werden uns den Änderungen Ihrer Kommission anschliessen.

Herr Bürgi hat die Frage nach dem Verfassungsauftrag aufgeworfen. Nach der Eintretensdebatte kann ich festhalten: Es ist der Verfassungsauftrag, die Missbrauchsmöglichkeiten der genetischen Diagnostik zu erkennen und die nötigen Leitplanken für einen verantwortungsvollen Umgang mit diesem neuen Instrument zu setzen. Das ist erfüllt worden. Ich gebe Herrn Bieri Recht, man hat wahrscheinlich eher eine etwas hohe Regulierungsdichte und hat aus lauter Angst dem Staat vielleicht etwas mehr gegeben, als man geben müsste. Aber das ist bei neuen Erkenntnissen natürlich immer so, dass man die negativen Folgen eher etwas überschätzt.

Das Augenmass, das hier verlangt wird, ist im Allgemeinen eingehalten worden. Man muss aufpassen, dass hier nicht wieder Exklusivgebiete entstehen, Untersuchungen, die dann nur einzelne Institute, namentlich staatliche Institute, durchführen können, obwohl private in freier Konkurrenz sie viel einfacher und viel billiger durchführen könnten. Man muss aufpassen, dass man nicht unter dem Deckmantel der Besonderheit ein Monopol schafft, das im praktischen Gebrauch zu mangelndem Wettbewerb, zu grossen Teuerungen und natürlich auch zu wenigen Entwicklungsmöglichkeiten führt.

Ich bitte Sie, einzutreten und das Gesetz im erwähnten Sinn und Geist der Verfassung zu gestalten.