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David Eugen · Ständerat · 2004-06-16

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-16

Wortprotokoll

Ich möchte die Minderheit unterstützen, mein Name steht dort auch auf der Fahne. Wenn Sie den Artikel lesen, ist ganz klar, was wir hier machen; dann ist ganz klar, dass wir die Spezialistenbeizugspflicht einführen. In jedem Fall muss ein Genetiker beigezogen werden. Das ist einfach überrissen. Es ist auch falsch, dass der Gesetzgeber das vorgibt. Es ist die ärztliche Pflicht, die richtige Spezialdisziplin beizuziehen, wenn es im Einzelfall notwendig ist. Wir müssen es den Ärzten überlassen, im Einzelfall diesen Entscheid zu treffen.

Es ist auch eine gewisse Anmassung, muss ich Ihnen sagen, wenn wir generell für alle sagen, es sei immer notwendig. Es ist nicht so, es ist nicht immer notwendig. Das Wissen über die Genetik gehört heute zum Grundwissen, das die Ärzte erwerben müssen, und die genetische Diagnostik macht grosse Fortschritte. Das kommt immer mehr. Es kann aber nicht sein, dass jeder Arzt, der berät - es geht ja um die Beratung -, immer einen Genetiker beiziehen muss, damit diese Beratung ausgeführt werden kann. Er kann ihn selbstverständlich beiziehen, wenn er, nach seinem ärztlichen Urteil, zu diesem Schluss kommt. Es ist also falsch, wenn wir diese Zwangsvorschrift einführen.

Im Ergebnis ist es einfach so, dass es quasi wieder zu einer Monopolisierung einer Tätigkeit führt, nämlich Beratung für Genfragen. Da gibt es nur eine kleine Gruppe von Leuten, die das machen kann. Das wird mit jeder Garantie - da bin ich nicht gleicher Meinung wie Frau Fetz - die Gesundheitskosten aufblähen. Man kann sagen, das sei ein kleiner Einzelfall, das mache nichts. Aber ich bitte Sie, daran zu denken, dass solche Fälle natürlich alle anderen Spezialisten veranlassen, sich zu fragen, warum das bei ihnen nicht so sei. Warum haben jetzt die Genetiker quasi einen gesetzlichen Anspruch festgelegt erhalten, dass nur sie beraten dürfen? Es gibt Onkologen, es gibt x Spezialisten, die dann auch sagen werden, dass man eigentlich von Gesetzes wegen sagen sollte, dass nur sie beigezogen werden dürfen.

Ich bitte Sie, die offene Formulierung der Minderheit zu wählen, die den Beizug des Spezialisten keineswegs ausschliesst, aber den Entscheid in erster Linie in die Verantwortung des behandelnden Arztes stellt und auf die Notwendigkeit im Einzelfall abstellt.

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