Langenberger Christiane · Ständerat · 2004-06-16
Langenberger Christiane · Ständerat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-16
Wortprotokoll
Frau Fetz hat bereits einiges zum Antrag der Mehrheit gesagt. Ich möchte zu Artikel 13 Absatz 3 noch etwas beifügen. Unsere Experten haben gesagt, dass es im Grunde genommen ein interdisziplinärer Prozess sei und dass dies entweder der Hausarzt, ein Genetiker oder auch ein Psychologe machen könne. Das Gesetz will im Grunde genommen nichts regeln. Es verlangt nur, dass eine fachkundige genetische Beratung durchgeführt wird.
Zu Artikel 14: Hier wird ein spezifisches Wissen verlangt, während es für den übrigen Bereich die normalen Verfahren sind. Wenn man den Begriff "genetische Beratung" umformuliert und ihm eine andere Bedeutung gibt, als international bekannt ist, könnte dies in der medizinischen Praxis Unklarheiten schaffen. Ich war für die Mehrheit, weil man uns erklärt hat, dass damit der internationale Bereich wirklich tangiert werde.