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Langenberger Christiane · Ständerat · 2004-06-16

Langenberger Christiane · Ständerat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-16

Wortprotokoll

Das Ergebnis einer genetischen Untersuchung darf nur der betroffenen Person und - gemäss Absatz 2 - nur mit deren ausdrücklichen Zustimmung den Verwandten, dem Ehegatten, der Partnerin oder dem Partner mitgeteilt werden. Über die Frage der gesetzlichen Vertretung haben wir ja bereits gesprochen.

Bei Absatz 3 haben wir symmetrisch zu "Partnerin" und "Ärztin" auch "Ehegattin" eingeführt, und zwar nicht deshalb, weil wir den Text mit Begriffen aus feministischer Richtung beladen wollten, sondern weil man sonst die anderen weiblichen Ausdrücke streichen müsste.