Aeppli Wartmann Regine · Nationalrat · 2000-06-22
Aeppli Wartmann Regine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-06-22
Wortprotokoll
Auch ich spreche zur Motion 00.3226, "Gewährleistung eines rechtsstaatlichen Einbürgerungsverfahrens": Bei dieser Motion geht es weder um die Abschaffung der Gemeindeautonomie noch um ein Bekenntnis zur Schweiz als Einwanderungsland oder gar um die Bekämpfung der Kriminalität von Ausländern. Es geht schlicht und einfach um die Umsetzung unserer verfassungsrechtlichen Grundsätze. Von denjenigen, die gegen die Überweisung dieser Motion stimmen werden, habe ich bis jetzt kein einziges Argument gegen diese verfassungsrechtlichen Grundsätze gehört.
Etwas erstaunt hat mich allerdings auch die Weigerung des Bundesrates, den Vorstoss als Motion entgegenzunehmen, denn die Verfassung ist in allem staatlichen Handeln verbindlich, auch und gerade für den Bundesrat.
Es geht in diesem Zusammenhang in der Tat um wichtige Fragen der Demokratie. Wer aber Demokratie auf die Souveränität des Volkes reduziert - nach dem Motto "Das Volk hat immer Recht" -, macht es sich entschieden zu einfach. Denn eine Demokratie ohne Rechtsstaat ist keine Demokratie, so, wie ein Sandwich ohne Fleisch kein Sandwich ist. Dieses dialektische Verhältnis von Demokratie und Rechtsstaat ist auch in unserer Verfassung festgeschrieben. Zum einen gewährleistet die Verfassung die Grundrechte, wie Schutz vor Diskriminierung und Willkür sowie Schutz vor Missbrauch persönlicher Daten. Sie verpflichtet, wie gesagt, alle staatlichen Behörden in allem staatlichen Handeln, die Grundrechte einzuhalten. Auf der anderen Seite gewährleistet die Verfassung jeder Person eine gleiche und gerechte Behandlung - Fair Trial nennen das die Amerikaner -, und dazu gehören die Gewährung des rechtlichen Gehörs und die Rechtsweggarantie, d. h. der Anspruch, einen Rechtsstreit durch eine richterliche Behörde beurteilen zu lassen.
Alle diese Grundsätze müssen auch im Einbürgerungsverfahren eingehalten werden. Denn es gibt in diesem Land keine Reservate der Willkür. In der SPK hatten wir ein Hearing mit alt Ständerat und Staatsrechtsprofessor Zimmerli, seines Zeichens Mitglied der Berner SVP. Er ist - wie übrigens alle anderen Staatsrechtler auch - der festen Überzeugung, dass das Einbürgerungsverfahren an der Urne sämtliche genannten verfassungsrechtlichen Grundsätze verletzt. Gleichzeitig ist er aber Realist und Pragmatiker genug, um zu wissen, dass die Dreistufigkeit des Verfahrens, insbesondere das Vorrecht der Gemeinden, die Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten zu prüfen, nicht so rasch über Bord zu werfen sein wird. Für ihn gibt es deshalb nur eines: die Einführung einer Begründungspflicht und eines Rechtsmittels, um die Verfassungsmässigkeit des Einbürgerungsverfahrens überprüfen zu können.
Dieser Vorschlag wurde in der Motion aufgenommen. Im Einbürgerungsverfahren geht es letztlich darum, zu entscheiden, ob jemand geeignet und würdig ist, Schweizer Bürger oder Schweizer Bürgerin zu werden. Demzufolge bedeutet ein Entscheid immer auch eine Aussage über die Person der Betroffenen. Ist der Entscheid negativ, so heisst das für ihn oder für sie, nicht geeignet und nicht würdig zu sein, als gleichberechtigtes Mitglied in die Gemeinschaft aufgenommen zu werden. Das ist eine unglaubliche persönliche Erniedrigung. Ein solcher Entscheid ist in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft nur dann annehmbar, wenn die Grundrechte nicht verletzt werden und wenn das Verfahren fair war. Das und nichts anderes verlangt diese Richtlinienmotion, und ich bitte Sie inständig, sie zu überweisen. Eine Umwandlung in ein Postulat geht nicht an, denn die Grundrechte sind nicht verhandelbar oder mehr oder weniger verbindlich.