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David Eugen · Ständerat · 2004-06-17

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-17

Wortprotokoll

Die Kommission hat sich mit diesem Antrag nicht befasst; ich möchte das auch deshalb sagen, weil uns die Wirtschaft ihre Anträge zugestellt hat, wenigstens die verladende Wirtschaft und ihre Vertreter in Economiesuisse. Wir haben jeden einzelnen dieser Anträge in der Kommission beraten. Wir waren der Ansicht, dass damit die Anträge von dieser Seite erledigt seien. Die Kommission hat sich mit diesem Antrag nicht befasst; insofern ist es für mich jetzt schwierig, diesen Antrag einzuordnen.

Grundsätzlich muss ich sagen, dass im Bundesrecht im Rechtsmittelverfahren eine Beschwerdefrist von 30 Tagen gilt. Bei den Steuerverfügungen, bei der Mehrwertsteuer und all diesen Dingen gilt eine Frist von 30 Tagen. Hier wird die Frist auf 60 Tage erstreckt. Was jetzt verlangt wird, wäre eine unüblich lange Beschwerdefrist. Ich kann nur darauf hinweisen, dass damit natürlich auch die Rechtssicherheit gefährdet ist. Wenn eine Beschwerdefrist abgelaufen ist, weiss man, dass die Rechtskraft eintritt: Jetzt gilt's. Irgendwann muss die Sache entschieden sein. Darum werden auch nicht so lange Beschwerdefristen gesetzt. Irgendwann muss eine Rechtsklarheit da sein. Ich bin mir nicht sicher, ob wir mit sechsmonatigen Beschwerdefristen der Wirtschaft wirklich einen Dienst erweisen, weil dann die Sache sehr lange pendent bleibt und keine Rechtssicherheit besteht.

Deshalb neige ich eher dazu - das ist jetzt meine persönliche Meinung -, beim Vorschlag des Bundesrates zu bleiben, der sich im bewährten Rahmen bewegt. Im Vorfeld haben wir von der Wirtschaft keine Signale erhalten, die auf ein anderes Bedürfnis hindeuteten. Herr Kollege Büttiker hat jetzt im Rat zu Recht Gründe für eine längere Frist artikuliert.

Ich denke, die Kommission schliesst sich hier eher dem Bundesrat an.