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Huber Annemarie · 2000-06-22

Huber Annemarie · Bern · 2000-06-22

Wortprotokoll

Frau Maury Pasquier verlangt mit ihrem Vorstoss, dass alle Botschaften in allen Landessprachen geschlechtsneutral abgefasst werden. Sie verweist dabei auf die Empfehlungen der Interdepartementalen Arbeitsgruppe zur geschlechtsgerechten Rechts- und Verwaltungssprache vom Juni 1991.

Der Bundesrat teilt die Auffassung der Postulantin, dass alle Texte geschlechtsgerecht formuliert werden sollten, und dies in allen Landessprachen. Er verweist aber auch auf den Bericht Ihrer Redaktionskommission vom September 1992, der feststellt, dass die konsequente Umsetzung der Grundsätze der sprachlichen Gleichbehandlung in den französischen und italienischen Gesetzestexten schwierig wäre.

Ich bin froh, dass Frau Maury Pasquier in der französischen Redaktionskommission Einsitz genommen hat und das Nötige dazu beitragen kann, damit die im Bericht aufgezeigten Schwierigkeiten vermindert werden können.

Die Lage hat sich allerdings seit 1992 nicht wesentlich verändert. Der Bundesrat verfolgt weiterhin den Weg, den er bis jetzt eingeschlagen hat, nämlich praxisbezogene Handhabung der geschlechtsgerechten Formulierung, die kreativen Lösungen Platz macht, ohne die Regeln der verschiedenen Sprachen zu verletzen. Die Bundeskanzlei untersucht im Moment zusammen mit dem Gleichstellungsbüro, wie die Grundsätze der sprachlichen Behandlung seit 1993 konkret umgesetzt wurden, mit dem Ziel, diese in einen Leitfaden für die Verwaltung einfliessen zu lassen.

Der Bundesrat bemüht sich, im Sinne des Postulates einerseits die Lösungsansätze des Berichtes von 1991 aufzunehmen, andererseits aber dort, wo diese nicht mehr anwendbar sind, Alternativlösungen zu suchen. Ich danke Herrn Günter für seinen Vorschlag, bin aber nicht sicher, ob dieser auch für alle Sprachen akzeptabel wäre. Auf jeden Fall werden wir die Anregungen ebenfalls prüfen.

Ich werde mich persönlich für diese Suche nach Alternativlösungen einsetzen. Der Bundesrat beantragt Ihnen aber, das Postulat abzulehnen, weil er die nötige Flexibilität haben möchte, um nicht nur geschlechtsneutrale Formulierungen, sondern auch Alternativlösungen zu finden.

In diesem Sinne bitte ich Sie, das Postulat nicht zu überweisen.