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Randegger Johannes · Nationalrat · 2004-09-20

Randegger Johannes · Nationalrat · Basel-Stadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-09-20

Wortprotokoll

Wir haben in der Vorlage noch eine Differenz zum Ständerat. Wenngleich sie drei Artikel betrifft, so geht es doch materiell um das Gleiche. Wir sind beim Gesetz "Genetische Untersuchungen beim Menschen" im 3. Abschnitt, im Bereich der Medizin.

Im Speziellen geht es in Artikel 17 um die Information und um Beratungsstellen für pränatale Untersuchungen. Dieser Artikel ist auch der Schlüsselartikel in dieser Frage. In der Version unseres Rates weicht Artikel 17 von der Formulierung des Bundesrates ab, indem er zum Ausdruck bringt, dass den werdenden Eltern neben den allgemeinen Informationen auch eine unabhängige Beratung angeboten wird, die sich der psychosozialen Begleitumstände pränataler Untersuchungen annimmt. Diese Beratung und Begleitung kann nach Ansicht der Kommission im Rahmen der bestehenden Beratungsstrukturen für Schwangere eingerichtet werden.

Dieses Anliegen wird auch vom Bundesrat in der Botschaft auf den Seiten 7419 und 7420 anerkannt und in Artikel 14 "Genetische Beratung im Allgemeinen" und in Artikel 15 "Genetische Beratung bei pränatalen genetischen Untersuchungen" aufgenommen, indem den Ärztinnen und Ärzten die Beratungstätigkeit vorgeschrieben wird. Unser Rat will mit seiner Version von Artikel 17 klar weiter gehen als der Bundesrat und neben der genetischen Beratung auch eine psychosoziale Beratung und Begleitung vorsehen.

Die Kommission des Ständerates wollte die Formulierung des Nationalrates abschwächen, also nur informieren und beraten in allgemeiner Weise. Im Plenum wurde dann aber aufgrund eines Minderheitsantrages der Version des Bundesrates zugestimmt, und zwar aus den folgenden beiden Gründen: Einerseits stellte der Ständerat fest, dass man den Kantonen nicht ständig Vorschriften machen dürfe, ohne die finanziellen und personellen Konsequenzen zu kennen, und andererseits sei bei der blossen Information den betroffenen Paaren ja auch Gelegenheit geboten, Fragen zu stellen.

Dieser Argumentation hat sich die Mehrheit der WBK des Nationalrates nicht angeschlossen. Die Kommission setzte sich in der ersten Beratungsrunde sehr intensiv mit der Thematik auseinander. Die Mehrheit ist der Auffassung, dass in diesem sehr sensitiven Bereich, der übrigens auch von praktisch allen Frauenorganisationen angesprochen wird, die geforderte psychosoziale Beratung und Begleitung notwendig ist. Zudem stellt die Mehrheit der Kommission fest, dass die in allen Kantonen eingeführten Schwangerschaftsberatungsstellen diese Beratung ohne grossen Mehraufwand übernehmen können.

Für die Minderheit der Kommission zählt vor allem das Kostenargument. Sie will aber auch einen Beratungsautomatismus gemäss Artikel 17 verhindern und erinnert daran, dass jährlich doch etwa 140 000 Ultraschalluntersuchungen vorgenommen werden. Sie befürchtet, dass diese dann zu einem Anstieg der Beratungstätigkeit führen könnten.

Aufgrund der klaren Mehrheit von 13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen empfehle ich Ihnen, festzuhalten und den Antrag der Minderheit Ineichen abzulehnen.

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