Lexipedia

Vischer Daniel · Nationalrat · 2004-09-20

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2004-09-20

Wortprotokoll

Im Namen der grünen Fraktion beantrage ich Ihnen, auf das Gesetz einzutreten.

Das Gesetz ist eine wichtige Vorlage. Es formuliert eigentlich das Prinzip der gläsernen Verwaltung - ein Prinzip, das für die Grünen schon immer im Vordergrund stand. Das Prinzip der gläsernen Verwaltung bildet gewissermassen das Gegenstück zum Datenschutz. Unser Prinzip ist: Vorrang der Öffentlichkeit der Verwaltung, aber eigentlich nicht nur der Verwaltung, sondern auch der politischen Organe; er gilt immer dann nicht, wenn dem überwiegende persönliche Interessen oder schützenswerte staatliche Interessen entgegenstehen.

Ein Staat hat berechtigte Geheimhaltungsinteressen. Nur: Die Beweislast, wann der Staat diese Geheimhaltungsinteressen hat und wahrnimmt, liegt wiederum beim Staat und nicht beim Bürger und bei der Bürgerin. Deshalb ist die allerdings nur behutsame Umkehr der Beweislast, die dieses Gesetz vorsieht, ein Schritt nach vorne und führt tatsächlich zu zusätzlicher Transparenz.

Nicht legitime staatliche Geheimhaltungsinteressen sind z. B. jene, die in der Fichenaffäre zum Ausdruck kamen. Nicht legitime Interessen sind z. B. all jene, die den Bürgern Einsicht in staatliche Abläufe verwehren, etwa bei der Kontrolle im Umweltschutzbereich, etwa bei der Kontrolle im Sozialbereich. Gerade hier will das Gesetz diese Umkehr einleiten.

Gerade weil das Gesetz auf den Datenschutz als gleichrangiges Prinzip verweist, unterstützen wir Grünen in Artikel 3 Absatz 2 die Mehrheit und lehnen den Minderheitsantrag Beck ab. Wir lehnen auch in Artikel 4 den Antrag der Minderheit Beck ab, die den Zugang zu amtlichen Dokumenten erst zulassen will, wenn ein Verfahren quasi abgeschlossen ist. Dies ist ebenfalls wieder eine unnötige Einschränkung; es ist wiederum der Versuch, den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zur Verwaltung zu torpedieren.

Es gibt einen Bundesrat, der noch weiter gehen will. Er will eigentlich alles öffentlich machen, auch gleich noch die bundesrätlichen Sitzungen. Ich hoffe, dass Herr Bundesrat Blocher uns in den nächsten Jahren beim Anliegen einer noch weiter gehenden Transparenz mindestens der Verwaltung unterstützen wird. Ich glaube, Bundesratssitzungen können vorerst noch geheim bleiben. Versuchen wir es zuerst einmal bei der Verwaltung und auch beim Parlament. In diesem Sinne unterstützen wir bei Artikel 2 Absatz 1 den Minderheitsantrag Bühlmann, der auch grössere Transparenz in Bezug auf die Bundesversammlung vorsieht.

Eine wichtige zusätzliche Bemerkung gilt: Wer ein Gesuch stellt, darf nicht registriert werden. Wir wollen nicht, dass dieses Gesetz gewissermassen in Paradoxie nunmehr zu neuer Fichierung Hand bietet. Herr Bundesrat, da Sie ja auch gegen jede Fichierung sind, haben wir Ihnen gegenüber keine Angst.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.

(Unruhe auf der Tribüne)