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Gadient Brigitta M. · Nationalrat · 2004-09-20

Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-09-20

Wortprotokoll

Mit dem Öffentlichkeitsgesetz soll die Transparenz der Verwaltung gefördert werden, indem künftig jeder Person das Recht zustehen soll, Einsicht in Dokumente der Bundesverwaltung zu nehmen. Damit das aber möglich ist, muss man zuerst wissen, was es überhaupt gibt.

Die Bundesverwaltung gibt nicht nur die Amtliche Sammlung des Bundesrechtes und das Bundesblatt heraus, worüber breite Kenntnis besteht, sondern eine Vielzahl von Berichten, Studien usw. Der Bundesrat hat die Zahl dieser Publikationen in der Antwort auf eine Interpellation im Jahre 2000 zusammengestellt. Diese Publikationen sind oft sehr wertvoll. Sie sind jedoch, weil sie nicht systematisch erfasst sind und auch nicht über die normalen Verteilkanäle vertrieben werden, nicht immer leicht zugänglich. Sie können meistens nicht über den Buchhandel bezogen werden und stehen zum Teil auch nicht in öffentlichen Bibliotheken zur Verfügung, weil sie nicht wie normale Verlagsprodukte behandelt werden. Es geht dabei nicht darum, dass sie nicht einsehbar wären, sondern dass man sie schlicht und einfach gar nicht kennt, nicht kennen kann. Das betrifft im Übrigen auch Bundesstellen untereinander. Ich bin davon überzeugt, dass öfter auch eine aufwendige Expertise eingespart werden könnte, wenn man gegenseitig wüsste, worüber bereits Berichte oder Studien erstellt worden sind.

Mit dem Postulat "Publikationen des Bundes. Einführung von ISBN", welches ich vor drei Jahren einreichte und welches vom Nationalrat mit dem Einverständnis des Bundesrates oppositionslos überwiesen wurde, wurde der Bundesrat eingeladen, sämtliche Publikationen des Bundes inklusive Berichte, die im Auftrag von Bundesstellen publiziert werden, zentral zu erfassen, mit einer Internationalen Standard-Buchnummer, der ISBN, zu versehen und in das Verzeichnis lieferbarer Bücher aufzunehmen. Mit diesen im Postulat vorgeschlagenen Massnahmen würde das Öffentlichkeitsprinzip gestärkt, und zwar mit sehr geringem Aufwand. Bis jetzt hat der Bundesrat trotz mehrmaliger Zusicherung aber nichts in dieser Richtung unternommen.

Ich bin deshalb der Meinung, dass er im Gesetz dazu verpflichtet werden soll, und beantrage Ihnen, meinem Antrag zuzustimmen.