Gross Andreas · Nationalrat · 2004-09-20
Gross Andreas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-09-20
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion empfiehlt Ihnen, der mittleren Linie, der Mehrheit Ihrer Kommission, zu folgen. Wie Herr Lustenberger und Herr Vischer kann auch ich nicht verstehen, dass die Minderheit Fehr Hans Nichteintreten beantragt. Denn damit erreicht sie genau das, was sie am wenigsten möchte: Der Bundesrat kann wie bisher die Verträge, die in unsere Kompetenz fallen, von sich aus vorher anwenden.
Wir müssen diese Frage in einen grösseren Zusammenhang stellen; das zeigt uns, weshalb die mittlere Linie vernünftig ist:
Zunehmend wird der Bundesrat internationale, völkerrechtliche Verträge verabschieden müssen; zunehmend ist es auch sinnvoll, das Parlament mit einzubeziehen. Das ist der Grund, weshalb diese Neuerung in die Bundesverfassung aufgenommen wurde. Sonst würden durch das Dominieren der Exekutive auf der internationalen Ebene die nationalen Kompetenzen des Parlamentes zunehmend unterlaufen. Dass das nicht passiert, ist im Interesse derjenigen, welche die Schweiz öffnen und die Aussenpolitik stärken möchten. Denn wir müssen zeigen, dass die Stärkung der Bedeutung der Aussenpolitik nicht auf Kosten der Demokratie erfolgen muss - es kann so sein, wenn man nicht aufpasst. Aber diejenigen, die ein Interesse daran haben, die Aussenpolitik genau so zu legitimieren wie die Innenpolitik, haben ein grosses Interesse, hier das Parlament so mit einzubeziehen, wie es dies verdient.
Deshalb finde ich es richtig, dass man es nicht zur Regel macht, dass der Bundesrat völkerrechtliche Verträge vorläufig anwenden darf, sondern dass er das nur dann tun darf, wenn wichtige Interessen gewahrt werden müssen und eine besondere Dringlichkeit geboten ist. Der Bundesrat schlägt vor - und die Minderheit I tut das auch -, dass das, wie bisher, nicht kumulativ verstanden werden soll, sondern dass entweder Dringlichkeit oder Wichtigkeit vorliegen soll. Ich denke, es ist richtig, dass wir hier einschränkender legiferieren, als es bisher Praxis war, und auf der anderen Seite den zuständigen Kommissionen ein Konsultationsrecht - nicht ein Vetorecht - zugestehen. Ein Vetorecht wäre zu viel. Eine Konsultationspflicht aber wird dem Bundesrat zeigen, wann er auf Widerstand stossen könnte. In diesem Wissen könnte er dann eben auf die vorläufige Anwendung verzichten, also dann, wenn er sieht, dass die Ratifizierung nicht absolut gesichert ist.
Diesen Fall gilt es zu verhindern, dass die Bundesversammlung etwas nicht genehmigen will, was der Bundesrat schon als Praxis angenommen hat. Das ist unschön, und dieses sachliche Problem kann man mit der formellen Zuständigkeit nicht einfach negieren, wie das der Bundesrat in seiner Argumentation tut. [PAGE 1276]
Deshalb, glaube ich, hat die Kommissionsmehrheit einen positiven mittleren Weg gefunden. Ich bitte Sie, diesem mittleren Weg zu folgen, das heisst, die Anträge der Minderheit abzulehnen und die Mehrheit zu unterstützen.