Steiner Rudolf · Nationalrat · 2004-09-21
Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-09-21
Wortprotokoll
Die FDP-Fraktion unterstützt diese Motion des Ständerates. Der Kommissionssprecher hat bereits darauf hingewiesen, und vor allem mit Bezug auf das Votum von Frau Wyss möchte ich nochmals darauf hinweisen: Wir entscheiden heute nicht über die Durchführungsprotokolle zur Alpenkonvention, sondern über die Motion des Ständerates. Nach dieser Motion sollen unter anderem die Auswirkungen der Durchführungsprotokolle auf unser Landesrecht aufgezeigt werden, und uns scheint es richtig zu sein, dass mit der Behandlung der Durchführungsprotokolle zugewartet wird, bis die Stellungnahme bzw. die Antwort auf die Motion vorliegt. Dies scheint uns umso wichtiger, als eine gewisse Skepsis gegenüber diesen Durchführungsprotokollen durchaus angebracht ist - ich bestreite das nicht. Die Schweiz ist das zentrale Alpenland; rund 60 Prozent unserer Landesfläche sind betroffen, und gerade daher sollten wir sorgfältig prüfen, was wir tun.
Die Bedenken, die im Ständerat unter anderem von den Herren Brändli, Schmid Carlo und Schweiger geäussert wurden, sind für uns nicht ausgeräumt. Es genügt unseres Erachtens nicht, wenn die Verwaltung einfach sagt, schweizerisches Recht sei nicht tangiert und wir würden nichts ändern müssen. Das stimmt so nicht; es gibt auch andere Meinungen, unter anderem ein Gutachten von Herrn Lendi. Solange die Bedenken über die Verbindlichkeit der späteren Beschlüsse im Rahmen dieser Protokolle - die wir dann nur noch am Rande als eines der unterzeichnenden Mitglieder beeinflussen können - nicht ausgeräumt sind, sind wir nicht bereit, den Protokollen zuzustimmen. [PAGE 1297]
Ich wiederhole der Ordnung halber einige der Bedenken, die im Ständerat geäussert wurden: Unter anderem wurde gesagt, dass den meisten Bestimmungen der Alpenkonvention und ihrer Durchführungsprotokolle lediglich Programmcharakter zukommt, dass aber diese Programme bei einer Ratifizierung auf eine hohe Gesetzesstufe gehoben werden und dann von Bund und Kantonen verbindlich umzusetzen sind. Zweitens enthalten die Protokolle teilweise auch Bestimmungen, die nicht alpenspezifisch sind, sondern den ganzen Raum der Schweiz betreffen. Bei uns ist es jedoch üblich, dass wir im Parlament nicht "Jurarecht" oder "Alpenrecht" oder "Mittellandrecht" ausarbeiten, sondern dass wir Landesrecht schaffen. Es ist also nichts als gut, wenn abgeklärt wird, wieweit Landesrecht davon betroffen ist, bevor wir weiter über diese Durchführungsprotokolle diskutieren.
Dann ist auch zu berücksichtigen, dass neben den Alpenländern auch die EU Vertragspartnerin der Alpenkonvention ist. Das bedeutet eine neue Beziehung zwischen der EU und der Schweiz, die mitzuberücksichtigen ist. Ferner ist es problematisch - das wurde im Ständerat auch aufgezeigt -, dass viele Bestimmungen unpräzise formuliert sind und eher den Charakter von Richtlinien haben, die dann hierarchisch an die gleiche Stelle treten würden wie unsere Bundesgesetze.
Schliesslich erlauben Sie mir den Hinweis, dass die Schweiz - entgegen dem, was hier teilweise erzählt wird - bis heute ihre Hausaufgaben gerade im Alpenbereich gemacht hat; sie hat keinen Grund zur Eile und auch keinen Grund dazu, übereilt zu entscheiden. Es besteht auch kein Widerspruch - ich habe das in der Kommission ausgeführt - zwischen unserer Überzeugung, dass wir die Hausaufgaben gut gemacht haben, und einer gewissen Angst, einem gewissen Bedenken, dass wir durch die Protokolle in Zugzwang kommen könnten. Was wir bis jetzt getan haben, taten wir in eigener Regie. Es gab referendumsfähige Entscheide, und die Referenden wurden zum Teil auch ergriffen. Ich denke an die Raumplanung, das Baurecht, den Natur- und Heimatschutz, den Tierschutz, den Gewässerschutz, das Verkehrsrecht und vieles andere mehr. Aber wenn wir uns mit den Protokollen den internationalen Verträgen unterstellen, kommen eben die berechtigten und begründeten Bedenken, dass dann andere entscheiden, was wir nachzuvollziehen haben. Ich erinnere in diesem Zusammenhang auch an unsere sprichwörtliche Vertragstreue. Wir sind dann die, die vollziehen, was andere beschliessen, aber eben nicht nachleben.
Die Protokolle für die Durchführung der Alpenkonvention sind entgegen dem, was teilweise ausgeführt wird, auch nicht kurzfristig überlebenswichtig für den Tourismus oder die Bergregionen. Wir müssen uns im Tourismus beim Angebot und bei den Dienstleistungen anstrengen. Den Amerikaner, Japaner, Chinesen, Engländer, Deutschen, der hier als Tourist kommt, interessiert es nicht, ob wir die Alpenkonvention und die Protokolle ratifiziert haben. Er will eine gute, preiswerte Dienstleistung, die wir anzubieten haben.
Darum bitte ich Sie im Namen der FDP-Fraktion, diese Motion zu überweisen, damit wir dann aufgrund der getroffenen Abklärungen definitiv entscheiden können, ob wir den Protokollen zustimmen oder nicht.