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Pelli Fulvio · Nationalrat · 2004-09-21

Pelli Fulvio · Nationalrat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-09-21

Wortprotokoll

Die von der Minderheit Rechsteiner Paul und von Frau Egerszegi namens der SGK vorgesehene Einführung eines neuen Absatzes 2 von Artikel 68 BVG wird eine direkte Wirkung auf die etwa 200 000 Verträge zwischen Arbeitgebern und Sammelstiftungen der Versicherungsgesellschaften haben, d. h. auf die Position von über 2 Millionen Schweizer Arbeitnehmern; das ist die Hälfte der Schweizer Arbeitnehmer. Ich bitte Sie deshalb, sehr gründlich zu überlegen, was Sie entscheiden werden. Warum?

Die Regel nach Artikel 68 Absatz 2 BVG ist voll von Konsequenzen, welche die Minderheit der Kommission nicht sehr gründlich bedacht hat. So hat zum Beispiel der Vorrang der Aufsichtsbestimmungen des BVG vor jenen des VAG unter anderem auch folgende Konsequenzen:

- keine Verpflichtung der Versicherer mehr, in BVG-Geschäften ein gebundenes Vermögen zu bilden und dieses voll zu decken;

- keine Geltung mehr für die Solvabilitätsregeln, weil das BVG diese Frage anders regelt als das VAG;

- Einführung der Sanierungsregel des BVG bei Unterdeckung auch für die Versicherer, was Nachzahlungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Falle notwendiger Sanierungen und eventuell auch Rentenkürzungen bedeutet;

- Unklarheiten in Bezug auf die Frage der Tarifgenehmigung.

Artikel 37a Absatz 2 VAG, den wir beschlossen haben, sieht die Tarifgenehmigung vor. Aber wenn das BVG anzuwenden ist, muss beachtet werden, dass es keine diesbezüglichen Bestimmungen im BVG gibt. Das bedeutet, dass wir klar widersprüchlich entscheiden. Gerade das letztgenannte Beispiel zeigt, dass der von der Minderheit postulierte generelle Vorrang des BVG vor dem VAG zu keinen klaren Lösungen führt, sondern gerade im Hinblick auf den Schutz der Versicherten vor Insolvenz der Versicherungsunternehmen sehr zweifelhaft erscheint. Insbesondere ist nicht klar, worin der Mehrwert für die Versicherten gegenüber Artikel 37a Absatz 2 VAG bestehen soll. Klar ist dagegen, dass die Stellung der Versicherten und sogar die Sicherheit der Renten in Bezug auf die Solvenz der Versicherungsgesellschaften - Stichwort: Sanierungsmassnahmen - geschwächt wird.

Ich bitte Sie deshalb, die Logik des Kampfes gegen die Versicherer zu verlassen und die Interessen der versicherten Schweizer Arbeitnehmer zu berücksichtigen.

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