Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · 2004-09-21
Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-09-21
Wortprotokoll
Auch hier empfiehlt Ihnen die SGK, an der ursprünglichen Fassung des Nationalrates festzuhalten. Der Grund ist ganz klar: In der ersten Säule haben wir vollstaatliche Auflagen, die auch staatlich umgesetzt werden. In der zweiten Säule werden nur Mindestansätze vorgeschrieben; Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen sich Beiträge und Leistungen so einrichten, dass das Ziel erfüllt wird. Das Ziel der ersten und der zweiten Säule ist es, dass man im Obligatorium 60 Prozent des zuletzt erworbenen Lohnes als Rente erhält. Wir sind der Ansicht, dass hier gemeinsam sichergestellt werden muss - egal wo die Versicherten jetzt in der Vorsorge versichert sind -, dass die Rahmenbedingungen von einer Behörde aufgestellt und kontrolliert werden. Deshalb sind wir der Ansicht, dass das hier im BVG - im Gesetz, welches die berufliche Vorsorge im Kern umschreibt - nötig ist und Vorrang hat.