Rechsteiner Paul · Nationalrat · 2004-09-21
Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-09-21
Wortprotokoll
Bei Artikel 2 geht es jetzt - im Unterschied zur verharmlosenden Darstellung der beiden Kommissionssprecher, bei der überhaupt nicht klar geworden ist, was hier zur Diskussion steht - um eine ganz fundamentale Differenz für die Zukunft der beruflichen Vorsorge in der Schweiz. Es geht um die berufliche Vorsorge für alle Versicherten der kleinen und mittleren Unternehmen, derjenigen Betriebe, die selber keine Pensionskasse haben - von ihrer Grösse her keine eigene autonome Pensionskasse haben können -, sondern die heute gezwungen sind, sich einer Sammelstiftung anzuschliessen.
Bei solchen Sammelstiftungen will jetzt die Mehrheit, von Herrn Kaufmann angeführt, die Möglichkeit der Versicherung ausschliesslich den Versicherungsgesellschaften vorbehalten. Die Minderheit I möchte hingegen - auch dem Antrag der SGK und dem Entscheid des Nationalrates anlässlich der ersten Lesung entsprechend - hier eine Alternative eröffnen, nämlich die alternative Möglichkeit für die kleinen und mittleren Betriebe, sich bei einer Sammelstiftung zu versichern, die nach den autonomen Prinzipien der beruflichen Vorsorge organisiert ist. Herr Kaufmann, aber auch die Minderheit IV (Leuthard) wollen diese Möglichkeit der Versicherung der beruflichen Vorsorge ausschliesslich den Versicherungsgesellschaften im Sinne eines Monopolschutzes vorbehalten. Es leuchtet ein, dass es hier um Dutzende von Milliarden von Franken geht, die mit diesem Entscheid letztlich weiter in die Taschen der Versicherungen fliessen sollen. Das ist die Konsequenz des Antrages der Mehrheit der Kommission, der dem Antrag Kaufmann entspricht, und leider auch die Konsequenz des Antrages der Minderheit IV (Leuthard).
Dies geschieht, obwohl wir hier in diesem Rat in der ersten Lesung klar entschieden haben, dass in Zukunft Konkurrenz herrschen soll, dass die kleinen und mittleren Betriebe die Möglichkeit haben sollen, sich nach den Regeln der beruflichen Vorsorge auch in einer autonomen Sammelstiftung zu organisieren. Sie sollen die Möglichkeit haben, sich dort zu versichern, wo eben die Leistungen letztlich besser sind, wo der Return für die Versicherten besser ist. Denn die grossen, auch finanziellen Probleme sind bei Versicherungsgesellschaften eingetreten: Bedenken Sie das Fast-Grounding der Rentenanstalt und - man kann es nicht anders ausdrücken - den Betrug des so genannten "Winterthur-Modells". Mit diesem Antrag der Mehrheit versucht man, dieses Monopol aufrechtzuerhalten.
Die Haltung der Versicherungsgesellschaften und ihrer Lobbyisten hier im Rat ist einigermassen seltsam. Die Versicherungsgesellschaften drohen in der Öffentlichkeit permanent mit dem Rückzug aus der beruflichen Vorsorge. Wenn es aber nun darum geht, bei den Sammeleinrichtungen, bei der Versicherung der kleinen und mittleren Unternehmen dafür zu sorgen, dass diese berufliche Vorsorge auch autonom erbracht werden kann, wehren sie sich mit Händen und Füssen gegen diese Alternativen. In diesem Sinne geht es um einen zentralen Entscheid für die Zukunft der beruflichen Vorsorge in der Schweiz.
Der Antrag Kaufmann, der Antrag der Mehrheit, wurde in der WAK in der bewährten Art und Weise, wie die bürgerliche Mehrheit in der WAK - nur in dieser Kommission - funktioniert, ohne Diskussion seitens der bürgerlichen Mehrheit gutgeheissen. Da wird das Rad gegenüber der 1. BVG-Revision sogar noch zurückgedreht, indem eine kleine Öffnung, die mit der 1. BVG-Revision entstand, wieder rückgängig gemacht wird. Beim Antrag der Minderheit IV (Leuthard) verstehe ich nicht, wie Frau Leuthard diesen Antrag überhaupt stellen kann. Wenn der Antrag von Herrn Hochreutener als einem Versicherungslobbyisten käme, wäre das vielleicht noch verständlich. Dass aber Frau Leuthard, nachdem sie doch sonst immer die Anliegen der kleinen und mittleren Unternehmen beschwört, hier das Versicherungsmonopol aufrechterhalten möchte, ist schlicht unverständlich.
Ein ernstes Wort noch zur Haltung des Bundesrates, zur Haltung von Bundesrat Merz: Es ist so - auch dies muss hier unterstrichen werden -, dass der Bundesrat mit seiner Botschaft ja eine Bestimmung vorgeschlagen hat, die in der Logik dem Antrag der Minderheit I bzw. dem Beschluss des Nationalrates in der ersten Lesung entspricht. Das hat der Bundesrat in seiner Botschaft vorgeschlagen. Was das BPV vorgeschlagen hat, das ja beileibe versicherungsnah ist, entspricht im Wesentlichen dem Minderheitsantrag III (Pelli), der materiell - das muss man ihm attestieren - eigentlich relativ nah beim Antrag der Minderheit I, beim Beschluss unserer ersten Lesung, ist; er enthält mit der Deklarationspflicht allerdings eine unnötige Ergänzung. Das liegt aber materiell weit weg vom Antrag der Mehrheit, vom Antrag Kaufmann.
Ich habe jeweils gestaunt, was Bundesrat Merz hier für eine Haltung eingenommen hat, und ich möchte ihn nun fragen, wie er sich zu dieser ganzen Problematik stellt: Stellt er sich hinter den Bundesrat, der eben hier materiell den Antrag der Minderheit I gutheisst, kann er sich in dieser Logik des Bundesrates bewegen? Es geht ja hier nicht darum, wieder Luftballone steigen zu lassen - wie die Privatisierung der IV oder AHV -, wie Sie es diesen Sommer gemacht haben, sondern es geht um ein Geschäft, wo konkrete Entscheide anstehen, die für eine Mehrheit der Versicherten in diesem Lande in Bezug auf die berufliche Vorsorge von entscheidender Bedeutung sind. Ich erwarte von Ihnen, dass Sie sich hier jetzt in der Logik dessen bewegen, was der Bundesrat in der Amtszeit von Bundesrat Villiger vorgeschlagen hat. Dies im Interesse einer Mehrheit von Beschäftigten, die auf eine wirksame berufliche Vorsorge über autonome Einrichtungen angewiesen sind.
Ich möchte Sie deshalb ersuchen, der Minderheit I zuzustimmen und am Beschluss der ersten Lesung festzuhalten.