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Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · 2004-09-21

Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-09-21

Wortprotokoll

Es stimmt zwar, dass der Bundesrat 2003 den Auftrag zur Ausarbeitung eines Gesetzentwurfes für die Schaffung von Natur- und Landschaftsparks erteilt hat. Seither hat sich aber die Lage bei den Bundesfinanzen massiv verschlechtert, was den Bundesrat dazu bewogen hat, das Vorhaben zurückzustellen und aus der Legislaturplanung 2003-2007 zu streichen.

In diesem Sinne beantragt der Bundesrat denn auch die Ablehnung der vom Ständerat angenommenen Motion Marty Dick. Damit distanziert sich der Bundesrat nicht grundlegend vom Anliegen selber, er wendet sich aber zu Recht gegen die Übernahme neuer Aufgaben in einer Situation, in welcher bereits für die Erfüllung der bestehenden Aufgaben nicht mehr genügend Mittel zur Verfügung stehen. Gleichwohl ist eine knappe Kommissionsmehrheit dem Ständerat gefolgt und hat der Motion zugestimmt.

Eine klare Mehrheit der FDP-Fraktion lehnt die Motion ab, dies aus folgenden Gründen: Die gegenwärtige Situation des Bundeshaushaltes zwingt zum gezielten Einsatz der beschränkten Mittel. Wunschbedarf muss zurückgestellt werden. Neue Aufgaben, sofern sie nicht absolut unverzichtbar sind, dürfen auch vom Bund nicht übernommen werden. Wenn die geforderten 10 Millionen Franken über Jahre hinweg problemlos durch Umlagerungen innerhalb des Naturschutzes freigestellt werden können, wie vom UVEK versichert worden ist, bedeutet das wohl nichts anderes, als dass in diesem Bereich noch einiges an Sparpotenzial vorhanden ist. Leider wurden in der Kommission keine Aussagen dazu gemacht, wo konkret diese 10 Millionen Franken gestrichen würden. Ich nehme immerhin an, dass sie dann irgendwo fehlen werden.

Über die Folgekosten dieser neuen Bundesaufgabe war nichts zu erfahren, einmal abgesehen von der Aussage im Vernehmlassungsbericht, wonach der Umfang von "bloss" 10 Millionen Franken - dies stand wörtlich geschrieben - als zu knapp beurteilt wird. Also wird es nur eine Frage der Zeit sein, bis mehr Mittel beansprucht werden. Wenn die Aussage der Befürworter stimmt, wonach mit dem Einsatz von Bundesmitteln in der Höhe von 3 Millionen Franken eine Wertschöpfung von 17 Millionen Franken erzielt werden könne, so gibt es keinen Grund, der dagegen spricht, dass diese 3 Millionen Franken statt vom Bund von der Region selber investiert werden. Denn es wäre ja sehr gut eingesetztes Geld, wenn dieses Verhältnis tatsächlich stimmt. Zudem wird verlangt, dass die Mittel längerfristig gesichert sein müssten, damit die Parks über eine ausreichende Planungssicherheit verfügten. Das heisst also im Klartext: Es gibt eine neue Daueraufgabe des Bundes.

Die Forderung, die Parks müssten ihre Grundaufgaben mit öffentlichen Mitteln erfüllen können, ist in dieser Beziehung bezeichnend. Auch die Aussage der Verwaltung, dass heute [PAGE 1302] in der Schweiz für Natur- und Heimatschutz noch zu wenig getan werde, ist zu relativieren. Immerhin sind seit der Schaffung des Natur- und Heimatschutzgesetzes vor bald vierzig Jahren die Anstrengungen massiv erhöht worden, und das Ergebnis darf sich durchaus sehen lassen. Bezeichnend sind auch die Forderungen, die in dieser Frage von Pro Natura gestellt werden. Gemäss Pro Natura wären 20 Prozent der Landesfläche in Schutzgebiete umzuwandeln. In den Alpen, im Jura, in den nördlichen Voralpen würden 8 neue Nationalparks in der Grösse von 100 bis 1000 Quadratkilometern geschaffen, über das ganze Land verteilt zwischen 50 und 100 Wildnisgebiete, 6 mosaikartige Biosphärenreservate, pro Gemeinde mindestens ein Naturschutzgebiet und 13 Landschaftsschutzgebiete - dies die Forderungen. Sie können sich selber ausrechnen, wo da die 10 Millionen Franken hinreichen würden.

Ich komme zum Schluss: So sympathisch die Schaffung zusätzlicher National- und anderer Parks sein mag, eine neue Bundesaufgabe darf im Moment nicht daraus gemacht werden. Die Haltung des Bundesrates ist zu unterstützen, dass es sehr inkonsequent wäre, einerseits Entlastungsprogramme und Ausgabenverzichte zu beschliessen und andererseits neue, nicht absolut dringliche Aufgaben dem Bund zu übertragen. Die Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes wurde vom Bundesrat in der jetzigen Situation deshalb zu Recht verschoben.

Ich bitte Sie in diesem Sinne, die Motion des Ständerates (Marty Dick) abzulehnen.