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Bigger Elmar · Nationalrat · 2004-09-21

Bigger Elmar · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-09-21

Wortprotokoll

Da beide Kommissionen, die ständerätliche wie die nationalrätliche UREK, sozusagen geschlossen hinter der Initiative stehen, kann ich mich kurz halten.

Seit 1971 finanziert der Bund, gestützt auf das Gewässerschutzgesetz, Abfall- und Abwasseranlagen. Mit der Revision des Gesetzes im Jahre 1991 sollten die Finanzhilfen [PAGE 1307] schrittweise abgebaut werden, wobei dies zuerst bei den finanzstarken Kantonen geschehen sollte. Diese erhalten seit 1993 keine Subventionen mehr. Die finanzschwachen Kantone sollten noch bis 1997 subventioniert werden. Diese Frist wurde dann vom Ständerat, mit einer Ermächtigung an den Bundesrat, bis zum 31. Oktober 1999 verlängert.

Der Kanton Tessin hat sich vertraglich für das Abfallentsorgungssystem Thermoselect entschieden, doch der Prototyp des Systems in Karlsruhe wurde viel später als geplant in Betrieb genommen und konnte deshalb nicht genügend erprobt werden. So sah sich der Kanton Tessin gezwungen, vom Vertrag zurückzutreten. Die seinerzeit erteilte Baubewilligung für die Thermoselect-Anlage verfiel und damit auch die damals nach Artikel 62 Absatz 2 des Gewässerschutzgesetzes vorgesehene Abgeltung des Bundes von ungefähr 50 Millionen Franken. Seither wird ein Grossteil der Siedlungsabfälle des Kantons Tessin in die Ostschweiz transportiert und dort verbrannt. Da dort jedoch ein stärkerer Rückgang der freien Kapazität zu verzeichnen ist und der Bund darauf hingewiesen hat, dass bald neue Abfallentsorgungsinstallationen benötigt werden, will der Kanton Tessin den Bau einer Abfallentsorgungsanlage erneut an die Hand nehmen.

Aus ökologischen Gründen strebt der Bund die Verbrennung von brennbaren Abfällen mit kurzen Transportwegen sowie eine kostengünstige Auslastung der Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) an. Daher ist es unbestritten, dass eine Kehrichtverbrennungsanlage im Kanton Tessin ökologisch Sinn macht und Kosten spart. Die Baubewilligung für die Anlage wird jedoch nicht mehr innerhalb der in Artikel 62 Absatz 2 des Gewässerschutzgesetzes festgehaltenen Frist erfolgen. Obwohl die KVA Tessin von Beginn weg in der Planung des Bundes enthalten war, wird der Kanton nach geltendem Recht dafür keine Abgeltung vom Bund erhalten.

Aus diesen Gründen hat Ständerat Lombardi eine parlamentarische Initiative eingereicht mit dem Ziel, Artikel 62 Absatz 2 des Gewässerschutzgesetzes folgendermassen zu ergänzen: "Für Regionen, welche die Frist vom 31. Oktober 1999 zwar eingehalten haben, aber aus Gründen höherer Gewalt erneut eine Baubewilligung beantragen müssen, wird die Frist bis spätestens 31. Oktober 2005 verlängert."

Die vorberatende Kommission des Ständerates liess vom Buwal einen Bericht ausarbeiten. In diesem Bericht wurde vorgeschlagen, eine Kommissionsinitiative - die nun hier vorliegt - auszuarbeiten und die parlamentarische Initiative Lombardi zurückziehen zu lassen. In der Kommissionsinitiative sollte insbesondere der Begriff "höhere Gewalt" durch "technische Gründe, die nicht dem Kanton angelastet werden können" ersetzt werden. Beides wurde von der Kommission am 1. Mai 2003 mit 10 zu 0 Stimmen gutgeheissen. Am 4. September 2003 stimmte die ständerätliche UREK dem Vorentwurf der Kommissionsinitiative zu. Auch der Bundesrat befürwortete die vorgeschlagene Gesetzesänderung. Der Ständerat stimmte dem Gesetzentwurf am 9. März 2004 mit 29 zu 1 Stimmen zu. Unsere UREK behandelte die Vorlage am 26. April 2004. Neben der allgemeinen Sympathie für den Kanton Tessin waren der Wunsch nach einer ökologischen Abfallverbrennung und die Kostenfrage Schwerpunkte der Diskussion. Der Transport von einer Tonne Kehricht aus dem Tessin in die Ostschweiz sowie deren Verbrennung kosten insgesamt 258 Franken und verursachen eine erhebliche Umweltbelastung. Eine Schätzung des Kantons Tessin hat ergeben, dass das Entsorgen der Abfälle in Anlagen der Ostschweiz während 25 Jahren den Investitionskosten für die KVA Tessin entspreche.

Die UREK beantragt Ihnen einstimmig die Änderung des Gewässerschutzgesetzes, damit auch der Kanton Tessin in den Genuss von rund 50 Millionen Franken Bundesgeldern kommt.