Hollenstein Pia · Nationalrat · 2004-09-22
Hollenstein Pia · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2004-09-22
Wortprotokoll
Im Namen der geschlossenen grünen Fraktion beantrage ich Ihnen, der Minderheit Lang auf Nichteintreten zu folgen. Seit Jahren wehren sich die Grünen gegen eine zunehmende Militarisierung des Zivilen. "Unterstützung ziviler Behörden" lautet die Erklärung.
Es gibt ja tatsächlich Bereiche, in denen die Polizei ihre Aufgaben wegen Personalknappheit nicht umfassend genug wahrnehmen kann. In den letzten Jahren ist schon fast ein gewisser Automatismus eingetreten: Was die Polizei nicht leisten kann, soll die Armee richten. Dagegen wehren wir uns. Wir Grünen meinen, dass eine breite öffentliche Diskussion über den Einsatz der Armee im zivilen Bereich geführt werden muss. Dass die Armee mit der Übernahme bestimmter polizeilicher Aufgaben ein neues Betätigungsfeld gefunden hat, das bei einem Teil der Bevölkerung noch gut ankommt, ist eigentlich verständlich, aber noch keine ausreichende Rechtfertigung. Wir sind nicht bereit, einen Beitrag zu leisten für die Imagepflege der Armee, die ihren militärischen Gegner verloren hat. Wir fühlen uns nicht schuldig dafür, dass die einstmals heilige Kuh unter einem Legitimationsdefizit leidet. Dass die Armee ein Imageproblem hat, ist in breiten Kreisen akzeptiert. Korpskommandant Keckeis sagte im "St. Galler Tagblatt" am 24. Januar dieses Jahres auf die Frage nach dem Armee-Einsatz zugunsten der Wirtschafts- und Politprominenz am WEF: "Sie dürfen nicht vergessen, dass solche Einsätze auch einen Imagegewinn für die Armee bedeuten."
Wir Grünen sagen klar, dass die Flucht der Armee in innere Einsätze der falsche Weg ist. Wenn die Polizei ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen kann, müssen alle nichtmilitärischen Wege gegangen werden. Das Militär hat im zivilen Bereich nichts zu suchen. Wir sprechen der Armee die Legitimation im Feld der inneren Sicherheit ab. Auch renommierte Staatsrechtler urteilen kritisch über die Übernahme ziviler Aufgaben durch die Armee. Der Freiburger Staatsrechtsprofessor Thomas Fleiner moniert, dass eine Ausweitung der inneren Einsätze die festgeschriebene Kompetenzordnung zwischen Bund und Kantonen infrage stelle und deshalb einer Verfassungsänderung bedürfe. Der Genfer Professor Giorgio Malinverni sagt, dass die heutige Rechtslage es der Armee nicht erlaube, Polizei dauerhaft zu ersetzen. Auch der St. Galler Professor Rainer J. Schweizer bezweifelt, dass eine genügende Rechtsgrundlage vorhanden ist.
Die Bundesverfassung sieht nämlich subsidiäre Einsätze der Armee zur Unterstützung der zivilen Behörden nur bei der Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit vor. Davon kann im heutigen Zeitpunkt keine Rede sein. Nicht zuletzt gibt es auch sehr viele Vorbehalte aus Polizeikreisen gegenüber der Übernahme von immer mehr zivilen Aufgaben durch die Armee.
Ich bitte Sie im Namen der Grünen, den Nichteintretensantrag der Minderheit zu unterstützen.