Baader Caspar · Nationalrat · 1999-12-16
Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 1999-12-16
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, den Ordnungsantrag Suter abzulehnen.
Zum Ersten wollen Sie berücksichtigen, dass der Rat am letzten Montag mit 73 zu 58 Stimmen in dieser Sache klar Nichteintreten beschlossen hat.
Zum Zweiten muss ich festhalten, dass der Rat hier ordnungsgemäss befunden hat. Da die Eintretensdebatte in Kategorie IV stattfand, musste ich meinen Antrag schriftlich - mit Begründung - einreichen. Zu Beginn der Verhandlung, um 14.30 Uhr, lag der Antrag auf Ihrem Pult. Der Rat hatte also bis zur Abstimmung genügend Zeit, meine kurze Begründung und die Fahne zu studieren. Anscheinend hat er dies auch getan, sonst hätte er bei diesem Geschäft, das [PAGE 2539] sich in Kategorie IV befand, meinem Nichteintretensantrag nicht Folge geleistet, obschon sich beide Kommissionssprecher gegen meinen Antrag ausgesprochen hatten. Von einem Betriebsunfall kann meiner Meinung nach keine Rede sein.
Zum Dritten: Herr Kollege Suter, ich bin der Meinung, dass Sie mit dem Ordnungsantrag ein falsches Zeichen setzen. Es kann nicht angehen, dass in diesem Parlament nun in Zukunft immer wieder, wenn jemand bei einem Geschäft abwesend oder unterlegen war, ein Rückkommensantrag gestellt wird; dies müssten wir sonst auch bei anderen Geschäften tun.
Inhaltlich ging es mir bei meinem Nichteintretensantrag aber um zwei Grundsatzfragen: um eine ethische und eine rechtspolitische.
Zur ethischen Grundsatzfrage: Als Agronom und begeisterter Halter von Haustieren - einer Katze, drei Ziegen, zwanzig Kaninchen und zwei Bienenvölkern - bin ich als Erster der Auffassung, dass alle Tiere artgerecht und mit Würde zu behandeln sind. Damit dies gewährleistet ist, geniessen die Tiere ja den speziellen Schutz des Tierschutzgesetzes. Daneben braucht es keine neuen gesetzlichen Bestimmungen. Ich wehre mich entschieden dagegen, dass Tiere mit denselben Massstäben wie Menschen gemessen werden.
Weiter gibt es keinen ethischen Grund dafür, für Tiere im häuslichen Bereich - dazu gehören nicht nur Hunde und Katzen, sondern auch Fische, Reptilien, Vögel und Kaninchen - andere Massstäbe anzusetzen als für Nutztiere. Deshalb ist auch nicht einzusehen, weshalb für solche Tiere andere Rechtsgrundlagen zu schaffen sind.
Zum Rechtlichen: Als praktizierender Anwalt erlaube ich mir, Sie darauf hinzuweisen, dass wir mit dieser Vorlage nur neue Probleme schaffen und keine bisherigen lösen. Heute unterscheidet unser Recht zwischen Personen (Rechtssubjekten) und Sachen (Rechtsobjekten) - dazu gehören auch die Tiere. Nun soll eine dritte Kategorie, eine Zwischenkategorie, geschaffen werden: Tiere sollen zwar keine Sachen sein, rechtlich aber - dort, wo nichts anderes bestimmt ist - eben doch wie Sachen zu behandeln sein.
Dies ist ein eigenartiges Anliegen. Gestatten Sie mir, das an zwei Beispielen darzulegen:
1. Neu soll es möglich sein, einem Tier direkt etwas zu vermachen. Dies weist auf das Tier als Rechtssubjekt hin. Das Vermächtnis wird nun aber in eine Auflage umgedeutet - hier zeigt sich wieder, dass dies in Richtung Objekt geht. Dazu brauchen wir keine neue Bestimmung. Schon heute ist es möglich, mit einem Testament etwas einer Person zuzuwenden, damit diese für ein Tier sorgt.
2. Auch beim Scheidungsrecht ist es bereits heute so, dass Tiere im Rahmen des Güterrechtes zugewiesen werden. Hier muss nicht noch eine spezielle Bestimmung geschaffen werden.
Diese Beispiele zeigen, dass diese Vorlage nichts zu einer Klärung, vielmehr zur Verunsicherung im Rechtsleben beiträgt.
Ich bitte Sie, den Ordnungsantrag abzulehnen.