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Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-03-02

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-03-02

Wortprotokoll

Sie stehen in einer Grossrevision, ohne dass Sie es wahrscheinlich richtig merken. Es geht nämlich um die Revision der dritten Staatsgewalt, der Gerichte. Bei solchen Grossrevisionen muss man aufpassen, dass man keine Fehler macht, denn auf dem Papier sieht natürlich alles sehr gut aus.

Worum geht es? Wir stehen mitten in der Differenzbereinigung des Bundesgerichtsgesetzes und des Bundesverwaltungsgerichtsgesetzes, weil neu das Bundesgericht in Lausanne und das Bundesgericht in Luzern zu einem Bundesgericht zusammengelegt werden. Bereits seit einem Jahr ist das Bundesstrafgerichtsgesetz in Kraft und besteht das Bundesstrafgericht in Bellinzona. Es geht darum, dass wir jetzt auch noch die Vorarbeiten leisten, damit alle Rekurskommissionen und Beschwerdedienste, die heute in der Bundesverwaltung liegen, in eine gerichtliche Instanz überführt werden, nämlich in das neue Bundesverwaltungsgericht.

Das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz, das noch nicht verabschiedet ist, sieht auch vor, wie dieses Bundesverwaltungsgericht - ab 2007 zunächst in Bern und etwa drei, vier Jahre später in St. Gallen - organisiert sein muss. Dort steht auch drin, dass z. B. alle Richter das Reglement erlassen. Aber es hat ja noch keine Richter, also kann man auch kein Reglement erlassen; aber man kann auch keine Richter wählen, weil das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz vorsieht, wie man die Richter wählt. Es ist die bekannte Frage, was zuerst da war, das Huhn oder das Ei. Weil wir ein Ei brauchen, müssen wir auch ein Huhn haben. Diese drei Erlasse, die wir expressis verbis für das Bundesverwaltungsgericht schaffen, sind das Huhn, das Eier legt. Ich hoffe, dass die Richter, die wir wählen, dann keine Eier sind.

Es geht unter anderem um einen kleinen Erlass, das vorsieht, wie jetzt zunächst die Richter gewählt werden und wie die minimale Organisation gewährleistet wird, um das Bundesverwaltungsgericht installieren zu können. Darum haben Sie hier drei Erlasse; es geht um kleine organisatorische Dinge, aber sie sind bedeutungsvoll, wenn das Gericht überhaupt installiert werden soll. Bis zum Herbst sollten die Richterwahlen vorangetrieben werden, damit das Bundesverwaltungsgericht den Betrieb am 1. Januar 2007, zunächst im Raum Bern und dann in St. Gallen, aufnehmen kann.

Wir bitten Sie, diesen drei Erlassen zuzustimmen. In Ihrer Kommission besteht Einigkeit, in der Verwaltung besteht Einigkeit, im Ständerat besteht Einigkeit. So viel Einigkeit hat noch nie bestanden.

[VS]