Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-03-02
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-03-02
Wortprotokoll
Wir schlagen Ihnen vor, dass eine Minderheit der Aktionäre einer Gesellschaft verlangen kann, dass eine höhere Stufe der Revision durchzuführen ist als eigentlich vorgeschrieben. Das heisst, dass auch bei einer Gesellschaft, die einer eingeschränkten Revision untersteht, Aktionäre, die mindestens 10 Prozent des Kapitals vertreten, eine ordentliche Revision verlangen können. Die Kommissionsminderheit möchte dieses Recht nun zwar bestehen lassen, aber auch jedem Mitglied des Verwaltungsrates die Möglichkeit geben, eine solche höhere Form der Revision zu verlangen.
Wenn man weiss, dass jedes Mitglied des Verwaltungsrates grundsätzlich jederzeit Auskunft über alle Angelegenheiten des Unternehmens und somit auch über die Buchführung verlangen kann, muss man sich fragen, ob man jetzt noch einen Schritt weitergehen soll. Man muss sehen, der Aktionär hat das Recht, all diese Auskünfte zu verlangen, nicht. Darum ist es einleuchtend, dass es die Minderheitsaktionäre verlangen können. Wenn ein Verwaltungsrat eine eingeschränkte Revision oder auch ein Opting-out nach den Umständen nicht verantworten kann, so hat er natürlich die Möglichkeit - wenn er das Gefühl hat, die Verantwortung nicht tragen zu können -, zu demissionieren. Das ist natürlich ein Zeichen: Wenn ein einzelner Verwaltungsrat eine solche Kontrolle verlangt, kann das ja nur in einem ausserordentlich gestörten Verhältnis passieren. Denn das heisst ja, dass er den Auskünften nicht mehr traut, dass er der Buchhaltung nicht mehr traut, dass er der eingeschränkten Revision nicht mehr traut. Das ist in Zeiten gestörter Verhältnisse der Fall. In normalen Verhältnissen kann das gar nicht vorkommen. Das ist nur bei starker Vertrauensstörung der Fall.
Dies setzt natürlich voraus, dass sich ein Verwaltungsrat um sein Unternehmen kümmert und die Notbremse zieht, wenn [PAGE 74] etwas schief läuft. Dann einfach zu sagen, man wolle jetzt eine ordentliche Revision, geht bereits in die Richtung, zu sagen, die Revisionsstelle beginne das Unternehmen zu führen oder man verschanze sich hinter dieser. Ich bin der Auffassung, dass der Verwaltungsrat genügend Möglichkeiten hat, sich durch sein Auskunftsrecht die erforderlichen Informationen zu beschaffen. Sehr oft tun es einzelne Verwaltungsräte nicht, ganz einfach deshalb, weil es ihnen an Zivilcourage fehlt und weil in den Verwaltungsräten vielleicht ein Klima herrscht, wo schon das Stellen einer Frage als Unanständigkeit empfunden wird.
Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass es das gibt. Aber Verwaltungsräte, die sich nicht trauen, können Sie auch nicht gebrauchen, und dann sollten Sie ihnen nicht noch das Recht geben, eine Revisionsstelle auf höherer Stufe zu verlangen. Das verlagert das Verhältnis an einen falschen Ort. Ich mache nochmals darauf aufmerksam: Die Mehrheit der Firmen, in denen es schief läuft, geht wegen falscher Führung zugrunde und nicht wegen falscher Revision, so schön die Revision ist. Ein Verwaltungsrat hat natürlich immer die Möglichkeit, zurückzutreten, wenn es gar nicht mehr geht, und diese Gelegenheit sollte er dann auch ergreifen.
Ich bitte Sie daher, der Kommissionsmehrheit und dem Bundesrat zu folgen und den Minderheitsantrag, so gut er gemeint ist, abzulehnen.