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Huber Gabi · Nationalrat · 2005-03-02

Huber Gabi · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-02

Wortprotokoll

Die FDP-Fraktion anerkennt den Revisionsbedarf des Obligationenrechtes im Sinne der Botschaften des Bundesrates vom 19. Dezember 2001 sowie vom 23. Juni 2004.

Was die Revision des GmbH-Rechtes betrifft, so stehen hier die seit 1936 unveränderten Rechtsgrundlagen einer starken Zunahme von Gesellschaften mit dieser Gesellschaftsform in den letzten zehn Jahren gegenüber. Mit der Revision wird für die KMU eine Rechtsform bereitgestellt, die besser auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist als die AG. Wir begrüssen die Zielsetzung dieser Revision, die GmbH konsequent als personenbezogene Kapitalgesellschaft auszugestalten. Dazu gehört auch die neue Legaldefinition, wonach eine GmbH künftig auch als blosse Einpersonengesellschaft gegründet werden kann. Nachdem der GmbH wie allen Kapitalgesellschaften eine eigene, von ihren Gesellschafterinnen und Gesellschaftern losgelöste rechtliche Existenz zukommt, ist es auch folgerichtig, auf die bisherige subsidiäre Solidarhaftung der Gesellschafter in der Höhe des nicht oder nicht mehr liberierten Stammkapitals zu verzichten und die Haftung für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft neu auf deren Vermögen zu beschränken.

Unsere Zustimmung findet auch der Teil der OR-Revision, welcher sich mit der Revisionspflicht im Gesellschaftsrecht befasst. Dass ein differenziertes, aber grundsätzlich rechtsformunabhängiges und damit harmonisiertes Revisionskonzept geschaffen werden soll, erachten wir als richtig. Der Gestaltungsfreiheit unter Berücksichtigung von Schutzzielen und Kostenaufwand wurde genügend Rechnung getragen.

Die Unterscheidung in ordentliche und eingeschränkte Revision erachten wir als sachgerecht und sinnvoll. Insbesondere die Möglichkeit der eingeschränkten Revision liegt im Interesse der KMU, gestattet sie doch hinsichtlich Prüfungsauftrag und Prüfungsschärfe sowie hinsichtlich der fachlichen Anforderungen an die Revisionsstellen wesentliche Entlastungen gegenüber der ordentlichen Revision. Diese Wirkung wird verstärkt durch das mit der grundsätzlichen Revisionspflicht verbundene Optionensystem, welches unter den gesetzlich vorgesehenen Bedingungen die Anpassung der Grundregelung an die konkreten Umstände und Bedürfnisse der Gesellschaft erlaubt.

Die Meinung des Bundesrates, wonach der Verzicht auf eine Revisionsstelle für Kleingesellschaften nicht mit einer persönlichen Haftung der Gesellschafter verbunden werden soll, unterstützt die FDP-Fraktion ausdrücklich. Die Revisionsvorlage enthält nun auch neue Bestimmungen über die Gewährleistung der Unabhängigkeit der Revisionsstelle, welche eine Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen unter der Führung unseres Fraktionsmitgliedes Johannes Randegger am 18. November 2002 mit einer Motion verlangt hatte.

Die Ergänzung der OR-Revision durch ein neues Bundesgesetz über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren findet ebenfalls unsere Zustimmung. Das [PAGE 65] nun vorliegende Revisionsaufsichtsgesetz erfüllt den Teil der Motion unseres Fraktionsmitgliedes Gerold Bührer vom 20. März 2003, mit welchem eine staatliche Zulassungs- und Überwachungsbehörde für Revisionsgesellschaften verlangt wird. In organisatorischer Hinsicht wird in der Motion vorgeschlagen, die staatliche Aufsichtsbehörde in die neu zu schaffende, integrierte Finanzmarktaufsicht einzugliedern. Der Entwurf des Bundesrates schlägt nun die Schaffung einer selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt vor. In der Botschaft wird dazu ausgeführt, dass über die Opportunität einer allfälligen Einordnung in die künftige Finanzmarktaufsichtsbehörde erst bei deren Realisierung entschieden werden könne.

Anlässlich der Anhörungen in der Kommission für Rechtsfragen konnte man aber zur Kenntnis nehmen, dass aus der Sicht der Experten einiges dafür spricht, die Aufsicht über die Prüfungsfirmen auch gegen aussen unabhängig von jener Institution zu halten, welche den Kapitalmarkt als Ganzes beaufsichtigt, auch wenn inhaltlich die Aufsicht durch eine Abteilung der Finanzmarktaufsicht angezeigt wäre. Dies sei vor allem aus der Sicht der angloamerikanischen Welt wichtig. Anlässlich der letzten Sitzung der Kommission für Rechtsfragen wurde seitens des Departementes aber wiederum bekannt gegeben, dass die Integration der staatlichen Revisionsaufsicht in die Finanzmarktaufsicht einer erneuten Überprüfung unterzogen und seitens des Bundesrates mit der Verabschiedung der Botschaft zum Finanzmarktaufsichtsgesetz im Herbst dieses Jahres darüber entschieden werde.

Wie eingangs erwähnt, unterstützt die FDP-Fraktion die Revisionsvorlage gesamthaft und wird die Anträge der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen unterstützen.