Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2005-03-02
Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2005-03-02
Wortprotokoll
Beim vorliegenden Geschäft geht es im Wesentlichen um drei Teilbereiche, nämlich erstens um eine Überarbeitung und Aktualisierung des GmbH-Rechtes, zweitens um eine neue Regelung über die Revision, für die ein einheitliches System für alle Gesellschaftsformen geschaffen wird, und drittens um Regelungen über die Revisoren selbst, über ihre Unabhängigkeit, ihre Befähigung und die notwendigen Kontrollen. Zu jedem dieser drei Teilbereiche möchte ich in dieser Eintretensdebatte ein paar grundsätzliche Bemerkungen machen. Die Einzelheiten werden in der Detailberatung diskutiert werden.
Vorweg eine Feststellung: Die vorliegenden Geschäfte und Anträge ermöglichen die Verwirklichung von zwei wesentlichen, heute notwendigen Zielsetzungen:
1. Es geht darum, die GmbH, eine Gesellschaftsform, die zunehmend an Attraktivität gewonnen hat, so zu regeln, dass sie unseren Bedürfnissen entspricht.
2. Bei diesem ganzen Paket geht es darum, Vertrauen zu schaffen oder wiederherzustellen, wo es verloren gegangen ist: Vertrauen in die Wirtschaft, in die Kapitalgesellschaften, Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger, aber auch der Investoren.
Noch ein paar Bemerkungen zu den erwähnten drei Teilen, zuerst zur Revision des GmbH-Rechtes: Dieses Recht wurde vor knapp siebzig Jahren geschaffen und wurde seit seiner Aufnahme ins OR nie mehr revidiert. Die GmbH - das muss man korrekterweise auch sagen - ist allerdings eine Gesellschaftsform, die in unserem Land, ganz im Gegensatz zu Deutschland, über Jahrzehnte nie richtig Fuss fasste und keine grosse Verbreitung fand. Dies änderte sich in den Neunzigerjahren, nachdem mit einer Revision des Aktienrechtes das Mindestkapital von Aktiengesellschaften von 50 000 auf 100 000 Franken angehoben und das Obligatorium einer unabhängigen Revisionsstelle eingeführt worden war.
Daraufhin haben zahlreiche KMU darauf verzichtet, sich in einer AG zu organisieren, und haben sich demgegenüber für die GmbH entschieden, bei der weniger hohe Hürden aufgestellt sind. Mit der starken Zunahme dieser Gesellschaftsform in den letzten Jahren wurden aber auch deren Mängel immer offensichtlicher und unübersehbarer. Es geht dabei beispielsweise um die Liberierung des Stammkapitals, um Haftungsfragen der Gesellschafter, um die Verbesserung des Rechtsschutzes von Personen mit Minderheitsbeteiligungen.
Aus unserer Sicht ist der Revisionsbedarf beim GmbH-Recht klar ausgewiesen. Die vorgeschlagenen Neuerungen und Änderungen gehen auch in eine Richtung, die unterstützt werden kann, indem sie gerade auf die Bedürfnisse kleinerer Betriebe optimal eingehen. Wir treten deshalb mit Überzeugung auf diese Revision des GmbH-Rechtes ein.
Als zweiten Teil beschlägt das heutige Geschäft die Einführung von neuen Bestimmungen für die Revision; diese Revisionsbestimmungen sollen künftig für alle Gesellschaftsformen gelten. Diese neuen Regelungen begrüssen wir grundsätzlich. Die Ziele, die damit anvisiert werden, sind richtig. Bei Publikumsgesellschaften soll in erster Linie der Investorenschutz verstärkt werden. Bei den anderen Unternehmen, die für unser Land eine grössere Bedeutung haben, geht es um einen besseren Schutz der öffentlichen Interessen. Bei den privaten Gesellschaften schliesslich geht es in den neuen Bestimmungen wiederum um einen besseren Schutz, hier aber für die Gläubiger sowie für jene Personen, die eine Minderheitsbeteiligung haben.
Es geht aber grundsätzlich auch um höhere Transparenz, schliesslich um eine sorgfältigere Geschäftsführung und darum, gefährliche Entwicklungen in einem Unternehmen früher zu erkennen. Letztlich ist es ein Beitrag zu einer stabileren Wirtschaft und damit zu einer stärkeren Sicherung der Unternehmen und ihrer Arbeitsplätze. Gleichzeitig wird aber auch den Anliegen der kleinen Unternehmungen Rechnung getragen, indem je nach Grösse und Bedeutung unterschieden wird zwischen der ordentlichen und einer eingeschränkten Revision, die weniger hohe Ansprüche stellt und finanziell ganz andere Prämissen hat.
Unsere Fraktion unterstützt auch diesen Teil des vorliegenden Geschäftes. Sie wird dort, wo sich die Kommission nicht einig war, immer für jene Varianten plädieren, die ausreichende Klarheit schaffen und auch gewährleisten, dass die Revision einer Unternehmung wirklich immer unabhängig und zielgerecht erfolgen kann.
Zum Schluss noch rasch zum dritten Teilbereich, zu den neuen Regeln über die Zulassung und die Beaufsichtigung der Revisoren und Revisorinnen: Hier kann unsere Fraktion vorbehaltlos zustimmen. Es hat sich gezeigt, dass diese Neuordnung wichtig ist und auch im internationalen Umfeld für unser Land eine Bedeutung hat.
Ich stelle zusammenfassend fest, dass die Ziele der Vorlage grundsätzlich richtig sind. Es wurde ein sinnvoller Weg zu deren Erreichung gefunden, und deshalb kann auf die Vorlage eingetreten werden.