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Imfeld Adrian · Nationalrat · 2005-03-02

Imfeld Adrian · Nationalrat · Obwalden · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-02

Wortprotokoll

Der Verzicht auf eine Revision durch das sogenannte Opting-out bei ganz kleinen Gesellschaften ist eine logische Konsequenz aus der neuen, rechtsformunabhängigen Konzeption der Revision. Nach geltendem Recht ist nämlich die Bestellung einer Revisionsstelle bei der GmbH nicht gesetzlich zwingend. Durch Streichung dieses Absatzes gemäss Antrag der Minderheit I (Thanei) würden Sie damit beispielsweise bei allen GmbH zwingend eine Revisionsstelle neu einführen.

Der Verzicht auf eine Revision bei den ganz kleinen Aktiengesellschaften - was wohlverstanden nur mit der Zustimmung sämtlicher Aktionäre möglich ist - ist unseres Erachtens sachgerecht und KMU-freundlich. Da sich der Bericht der Revisionsstelle weder an die Steuerbehörden noch an die Sozialversicherungen, sondern eben einzig an die Generalversammlung richtet, gibt es unseres Erachtens auch kein öffentliches Interesse, sämtliche fraglichen Gesellschaften einer Revisionspflicht zu unterstellen.

Es ist auch nicht so, dass man in dieser Frage Angst um den Berufsstand der Revisoren haben muss. Es wird auch bei einem Opting-out weiterhin so sein, dass der begleitende Treuhänder in den meisten Gesellschaften als Basis für eine optimale Steuerberatung und Deklaration der Steuern im Auftragsverhältnis und mit den Methoden der Revision eine Art von Review durchführen und mindestens einen "management letter" darüber verfassen wird. Zudem wird mit dieser Vorlage die Revisionspflicht auf einen weiten Kreis von Betroffenen, nämlich Vereine und Stiftungen, ausgedehnt, sodass auch meinem Berufsstand die Arbeit nicht ausgehen wird.

Im Namen der CVP-Fraktion bitte ich Sie hier, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu folgen und die Anträge sowohl der Minderheit I (Thanei) als auch der Minderheit II (Leutenegger Oberholzer) abzulehnen.