Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-03-02
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-03-02
Wortprotokoll
Es ist wie bei der Grösse des Unternehmens: Sie können hier Kriterien nehmen, es ist aber immer eine gewisse Willkür dabei. Sie müssen das Ganze mal vom Extrem her aufbauen: Auch bei einer Firma mit einer Person können Sie sagen, man muss die Gläubiger schützen. Warum auch nicht? Dann müsste jeder Nationalrat, der eine Mitarbeiterin hat, auch noch eine Revisionsstelle beschäftigen. Sie würden sich natürlich auch von den Kosten her bedanken. Jetzt können Sie die Leiter nach oben klettern: zwei, drei, vier, fünf Personen. Derjenige, der Eigentümer der Firma ist, braucht die Revisionsstelle nicht, er will sie nicht, alle wollen sie nicht, die das Kapital nachher drin haben - und wir geben ihnen von Gesetzes wegen eine Revisionsstellenpflicht vor. Das ist wirklich nicht der Zweck der Übung!
Herr Jost Gross, Sie haben ein interessantes Votum abgegeben. Entschuldigung, dass ich Sie durch Lachen unterbrochen habe, aber Sie haben zwei Dinge gesagt, an denen man sieht, wie Sie die Revisionsstellen überschätzen. Sie haben gesagt, das ist ein treuer Partner, der begleitet, berät, am Schluss noch die Buchhaltung macht und vielleicht auch noch das Geschäft führt. Das ist doch kein Revisor! Das ist einer, der sich selbst kontrolliert. Und das wollen wir gerade nicht - wir kommen dann bei den Anforderungen an den Revisor dazu; die Sozialdemokraten legen dort ja Wert auf allergrösste Unabhängigkeit -, das ist nicht ein Treuhänder, der das ganze Jahr über die Firma begleitet. Das ist ja gerade das Gefährliche!
Als Zweites haben Sie den Schutz des Gläubigers genannt. Es ist richtig, nicht nur der Kapitalgeber, sondern auch der Gläubiger wird natürlich durch eine ordnungsgemässe Rechnungsführung geschützt. Aber Sie müssen sehen, Gläubiger haben ihre Mittel, um dazu zu schauen, dass ihnen nichts passiert, nur müssen sie selbst tätig werden. Wir können nicht einfach eine staatliche Vorschrift machen, die sie noch schützt. Ich wüsste auch nicht, warum sie besonders zu schützen wären. Wenn eine Bank Geld verliert, verliert sie halt Geld - selber schuld, wenn sie Geld gegeben hat. So ist es auch bei anderen Dingen. Der Gläubiger hat viele Mittel, um abzuklären, ob jemand kreditwürdig ist - das gehört auch dazu -: Anzahlungen leisten, Vorauszahlungen verlangen, die Bonität des Kunden überprüfen, das ist Sache des Gläubigers. Ich bin nicht dafür, dass wir jedem die Verantwortung wegnehmen; Selbstverantwortung gilt auch für Gläubiger - Überprüfung des Zahlungsverhaltens usw. Ich staune manchmal, mit welcher Leichtigkeit Geld gegeben wird. Und nachher sagt man, man müsse eine staatliche Vorschrift machen, die auch noch die Gläubiger schützt.
Also, Sie müssen wieder die Praktikabilität sehen: Mit zehn Mitarbeitern ist es ein relativ kleines Unternehmen. Und wenn alle Aktionäre zusammen sagen, nein, wir haben einen guten Buchhalter, es ist in Ordnung, und die Rechnungslegung verstehen wir auch, wir brauchen keine solchen Revisionsstellenkosten, dann sollten wir ihnen diese Möglichkeit auch geben.
Wenn Sie mich nun fragen, weshalb wir nicht zwölf, dreizehn oder neun Stellen genommen haben, so gebe ich zu: Das ist ein Wert, den man einmal festgelegt hat. Ich meine aber, dass fünf Vollzeitstellen weit unten liegen. Sie müssen auch einmal sehen, was für einfache Verhältnisse Sie mit fünf Mitarbeitern haben können. Nehmen Sie eine Handelsgesellschaft; diese erreicht natürlich in kürzester Zeit die Limite der Bilanzsumme und des Umsatzes, um die Pflicht zur eingeschränkten Revision zu unterstehen. Dann haben Sie vier oder fünf Arbeitskräfte, und es scheint mir übertrieben, jetzt zu sagen, dass dafür eine Revisionsstelle einzuführen sei. Mit einer Revisionsstelle in Ihrem Sinne, Herr Gross, haben Sie natürlich sofort 50 000 Franken im Jahr weg.
Nun müssen Sie sehen, dass das auch für Vereine, für Stiftungen, für Kleingenossenschaften usw. gilt. Ich glaube also, hier können wir zu einem wesentlichen Teil mit der Differenzierung des staatlichen Einflusses Ernst machen. Es wird hier immer das Hohelied der kleinen und mittleren Unternehmen gesungen; machen Sie einmal etwas, das "einschenkt", obwohl die Selbstverantwortung wahrgenommen werden muss!