Hochreutener Norbert · Nationalrat · 2005-03-02
Hochreutener Norbert · Nationalrat · Bern · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-02
Wortprotokoll
Es handelt sich hier um eine Frage, in der es darum geht, wie praktikabel wir dieses Gesetz gestalten. Die Unabhängigkeit der Revisionsstelle ist sehr wichtig, vor allem weil es hier um die ordentliche Revision geht, die nicht allzu viele betrifft. Aber es geht darum, dass die ganze Übung auch für die ordentliche Revision praktikabel bleiben soll.
In Absatz 2 von Artikel 728 werden die mit der Unabhängigkeit nicht zu vereinbarenden Elemente aufgelistet; es wird gesagt, was nicht zulässig ist. Gemäss Ziffer 4 ist es nicht zulässig, wenn die Revisionsstelle bei der Buchführung mitwirkt und andere Dienstleistungen erbracht hat, durch die das Risiko entsteht, als Revisionsstelle eigene Arbeiten überprüfen zu müssen. Der zweite Teil betrifft die Schranke, welche die Kommissionsmehrheit setzt und welche ihr genügt. Die Minderheit Thanei will diesen zweiten, letzten Teil nach dem Wort "Dienstleistung" streichen und damit entweder nur die Buchführung oder das Erbringen anderer Dienstleistungen zulassen.
Dies lehnt die CVP-Fraktion ab, weil es Dienstleistungen des Revisors gibt, die sinnigerweise und sinnvollerweise von ihm erbracht werden und die auch die Buchführung betreffen können, z. B. die Empfehlung eines Treuhänders zur Verbesserung des internen Kontrollsystems oder Fragen der Bewertung der Unternehmung usw. Da muss es doch möglich sein, dass eben auch der Revisor mitwirkt, und zwar mit der Schranke, welche die Mehrheit eben setzt. Deshalb ist die CVP-Fraktion hier bei Ziffer 4 gegen die Minderheit und für die Mehrheit.
Zu Ziffer 5: Hier geht es darum, dass der Revisor nicht durch Aufträge in eine Abhängigkeit gerät, wenn eine Revisionsstelle durch Aufträge beispielsweise eines einzigen Unternehmens vollständig ausgelastet und auch voll auf diese angewiesen ist. Denn dann ist sie wirtschaftlich von diesem Unternehmen abhängig. Das geht eben nicht! Mit dieser Formulierung gemäss der Kommissionsmehrheit ist genügend gewährleistet, dass die Unabhängigkeit gesichert ist. Wenn Sie aber der Minderheit Thanei folgen möchten, welche die Unabhängigkeit alleine schon bei Vorliegen eines Auftrages infrage gestellt sieht, dann geht dies natürlich in der Praxis viel zu weit. Die Minderheit Thanei ist deshalb abzulehnen.
Zu Ziffer 7: Welche Geschenke dürfen angenommen werden? Wo ist die Grenze zur Abhängigkeit? Die Mehrheit will nur die Annahme von "wertvollen Geschenken" im Sinne der Unabhängigkeit der Revisionsstelle verbieten, die Minderheit Marty Kälin will jegliche Geschenke verbieten. Das geht nun wirklich zu weit! Es ist zwar schwierig zu definieren, was ein wertvolles Geschenk ist. Man kann aber nicht behaupten, die Annahme einer Flasche Wein, eines Kugelschreibers oder eines ähnlichen Geschenkes sei etwas, das die Unabhängigkeit infrage stellt. Mit dem Einfügen des Wortes "wertvoll" will die Mehrheit einfach sagen, dass Geschenke, die sozial üblich sind - ein Essen etwa - noch drin liegen. Was aber über höfliche Gesten hinausgeht, die Bezahlung einer Reise beispielsweise, das wäre dann mit der Unabhängigkeit auch nach der Fassung der Mehrheit nicht vereinbar.
Stimmen Sie deshalb auch hier der Kommissionsmehrheit zu.