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Gross Jost · Nationalrat · 2005-03-02

Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-03-02

Wortprotokoll

Normalerweise gehe ich nicht für oder gegen ein einziges Wort in einem Gesetzestext ans Rednerpult, aber ich möchte von der Kommission erklärt haben, was das Wort "nur" - es heisst in Absatz 1: "Für ihre Verbindlichkeiten haftet nur das Gesellschaftsvermögen" - für einen Sinn hat. Namens der Minderheit beantrage ich Ihnen, dieses Wort zu streichen. Es ist überflüssig und wirft nur die Frage auf, wer denn sonst noch haften könnte; das wären die Gesellschafter. Das "nur" erklärt sich nur so, dass Artikel 772 OR in der bisherigen Fassung die Möglichkeit der teilweisen Liberierung der Stammeinlagen vorgesehen hat. Deshalb musste der Gesetzestext dort lauten, dass die Haftung höchstens bis zum Betrag des eingetragenen Stammkapitals reicht. Aber nachdem wir hier die Vollliberierung mit entsprechender Haftung des Stammkapitals vorgesehen haben, ist dieses "nur" völlig überflüssig.

Herr Bundesrat Blocher, Sie sind ja in der Regel gegen überflüssige Bestimmungen und Wörter und auch gegen einen überflüssigen Regulierungsdruck. Vielleicht können Sie sich auch gegen das überflüssige Wort "nur" in Artikel 772 OR einsetzen, auch wenn deswegen die Welt nicht untergeht.