Bührer Gerold · Nationalrat · 2005-03-02
Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-02
Wortprotokoll
Ich werde mich also bemühen, den Zeitkredit nicht auszunutzen.
Die Bereitstellung von Risikokapital ist ein entscheidender Faktor für die Dynamik unserer Volkswirtschaft und für einen hohen Beschäftigungsgrad. Und mit Blick auf die grossen, in der Regel börsenkotierten Aktiengesellschaften ist es wichtig, dass wir gesetzgeberisch klare Bedingungen zum Schutz der Abertausende von Miteigentümern, sprich Aktionären, haben. Da steht zweifelsohne erstens die Transparenz in Sachen Rechnungslegung und die damit zusammenhängende Revision, über die wir heute diskutiert haben, im Vordergrund und zweitens auch die Transparenz bezüglich der Entschädigungen.
Vorhin hat sich Kollegin Leutenegger Oberholzer sehr ausführlich, auch parteipolitisch, geäussert. Sie hat sich meines Erachtens sehr weit weg von den Fakten und eher ein bisschen nahe zur Fantasie hin bewegt. Ich halte daher noch einmal fest, dass wir von der FDP-Fraktion diese Transparenz von Anbeginn an stets bejaht haben. Das möchte ich hier in aller Deutlichkeit festhalten. Und zum Zweiten möchte ich festhalten, dass wir die Missstände, die sich vor allem in den Neunzigerjahren da und dort gehäuft haben, unabhängig von den involvierten Personen klar verurteilt haben. Wir haben stets den Warnfinger erhoben, wenn in der Entschädigungspolitik Unverhältnismässigkeit Einzug gehalten hat, weil wir der festen Überzeugung sind, dass solche Exzesse dem Vertrauen in die Marktwirtschaft Schaden zufügen, und das wollen wir im Gesamtinteresse dieser Marktwirtschaft nicht.
Die FDP-Fraktion bleibt dieser Linie treu. Wir beantragen Ihnen Eintreten auf die Vorlage, und wir beantragen Ihnen bei den umstrittenen Artikeln Zustimmung zur Kommissionsmehrheit.
Welche zentralen Punkte stehen für uns im Vordergrund?
Erstens teilen wir die Auffassung, wie sie auch der Bundesrat vertreten hat, dass wir diese Transparenzbestimmungen im Obligationenrecht verankern müssen. Wir haben eine lange Diskussion darüber geführt, ob wir das auch in Zukunft auf der Ebene des Börsenrechtes tun können, und wir sind zur Überzeugung gelangt, dass es im OR am richtigen Ort ist.
Zweitens sind wir ebenfalls klar der Auffassung, dass diese Vergütungen umfassend offen gelegt werden müssen. Das heisst, dass also nicht nur die Barentschädigungen, sondern auch alle anderen Arten der Entgelte dargelegt werden müssen.
Zu einem dritten Punkt: Es muss sichergestellt werden, dass nicht irgendwelche innovative Persönlichkeiten Umgehungen veranstalten können. Aus dieser Überlegung heraus unterstützen wir den Einbezug der sogenannten nahestehenden Personen in die Offenlegungspflicht, so, wie wir diesbezüglich auch eine Rechtspraxis im Obligationenrecht haben.
Viertens teilen wir die Auffassung, dass die Entschädigungen von Mitgliedern des Verwaltungsrates einzeln offen zu legen sind. Denn diese werden von der Generalversammlung gewählt; sie legen diese Entschädigungen selbst fest. Von daher gesehen braucht es hier eine Einzeloffenlegung.
Fünftens sind wir auch der Meinung - ein sensibles Thema -, dass die Beiräte gleich zu behandeln sind wie die Verwaltungsräte, obwohl sie obligationenrechtlich bekanntlich nicht die gleiche Verantwortlichkeit haben.
Zu einem sechsten Punkt: Wir sind der Meinung, dass die Vergütungen der Geschäftsleitungsmitglieder mittels eines Gesamtbetrages offen zu legen sind, so, wie es in der Vorlage vorgesehen ist, und diejenigen des grössten Bezügers separat und mit Namen. Es ist hier eindeutig zu differenzieren zwischen der Regelung für die Geschäftsleitung und derjenigen für den Verwaltungsrat, denn dieser bestimmt ja über die Entschädigungen der Geschäftsleitung.
Zu einem weiteren Punkt, den Aktionärsrechten in Bezug auf die Festlegung der Entschädigung an der Generalversammlung: Wir sind klar der Meinung der Kommissionsmehrheit. Das heisst, wir wollen hier keine zwingende obligationenrechtliche Festschreibung haben, dass die Generalversammlung diese Entschädigung zu beschliessen hat. Überall dort, wo Treu und Glauben gelitten haben, wo das Vertrauen nicht mehr besteht, können die Aktionäre dies durch eine entsprechende Statutenregelung selbstverständlich so festschreiben.
Die FDP-Fraktion stimmt der Vorlage zu. Sie steht hinter den Anträgen der Mehrheit. Wir sind überzeugt davon, dass hier in Bezug auf die Transparenz von börsenkotierten Unternehmen noch ein wichtiger Zusatzschritt zu dem gemacht wird, was die Börse schon seit 2002 verlangt. Auch wir sind aber der Meinung, dass Transparenz zwar wichtig ist, allein aber nicht genügt. Es braucht zusätzlich ein von Verantwortungsbewusstsein getragenes Verhalten der Verantwortlichen in den entsprechenden Unternehmen. Nur mit Transparenz und einem geschärften Blick für die Verhältnismässigkeit in der Entschädigungspolitik werden wir wieder ein besseres, von mehr Vertrauen erfülltes Klima erwarten dürfen.