Kaufmann Hans · Nationalrat · 2005-03-02
Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-03-02
Wortprotokoll
Im Namen der SVP-Fraktion empfehle ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten, denn sie entspricht weitgehend unserer fraktionseigenen parlamentarischen Initiative, die eine Offenlegung der Entschädigungen und Beteiligungen der Mitglieder des Verwaltungsrates, der Geschäftsleitung, ihnen nahestehender Personen und der Beiräte fordert. Bei unserem Vorstoss ging es uns in erster Linie um den Schutz des Eigentums der Publikumsaktionäre, nachdem wiederholt sehr hohe Bezüge in Form von Löhnen, Boni, Pensionskassenvergünstigungen usw. bekannt geworden waren, die in keinem Verhältnis mehr zu den Leistungen dieser Personen oder zur finanziellen Lage der Unternehmen standen. Ohne Transparenz und Kontrolle können die Aktionäre von kotierten Unternehmen keine Massnahmen ergreifen.
Auch wenn die Forderungen in der Hochblüte der Abzockerei entstanden, ergibt die Analyse der jüngsten Geschäftsberichte überhaupt keinen Grund zur Entwarnung. Selbst bei massiven Verlusten und milliardenschwerer Eigenkapitalvernichtung glauben viele Verwaltungsräte und Manager immer noch, sie seien unersetzlich und müssten deshalb fürstlich honoriert werden. Ja, ich muss sogar feststellen, dass eine neue Vergütungsgattung Einzug gehalten hat, die sogenannten Retention-Boni, auf Deutsch eine sogenannte Aushalte- oder Ausharreprämie, und auch diese gehen in die Millionen. Ich habe sicher - das möchte ich hier klarstellen - überhaupt keine Einwände gegen hohe Saläre und Gewinnbeteiligungen bei guter Leistung, aber wenn Leistung und Honorierung einander nicht entsprechen, sollten die Aktionäre die Möglichkeit haben, aufgrund konkreter Zahlen über die Bezüge den Verwaltungsrat zu ersetzen.
Da die Saläre der Geschäftsleitung vom Verwaltungsrat festgelegt und überwacht werden, genügt es, wenn hier die Gesamtsumme und die Zahlen für den Spitzenverdiener oder die Spitzenverdienerin detailliert bekannt gegeben werden. Ich stosse mich aber an der heutigen Praxis, dass zwar die Barbezüge offen gelegt werden, der Geldwert von [PAGE 108] gesperrten Aktien und Optionen aber nicht beziffert wird. Für mich ist die Transparenz erst dann gegeben, wenn auch hier Klarheit geschaffen wird, indem konkrete Beträge genannt werden.
Mit der pauschalen Art der Offenlegung der Geschäftsleitungsbezüge wollen wir die Unternehmen vor der Gefahr der Abwerbung durch Dritte schützen. Auch der innerbetriebliche Vergleich von Löhnen und Salären kann zu Lohntreibereien auf höchster Ebene führen, was nicht immer im Interesse der Aktionäre sein kann. Deshalb geben wir uns mit der pauschalen Offenlegung zufrieden.
Anders sieht die Situation beim Verwaltungsrat aus, weil dieser ja seine Saläre selber festlegt. Dort verlangen wir Auskunft über jeden einzelnen Verwaltungsrat.
Ich beantrage Ihnen Eintreten auf die Vorlage.