Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2005-03-03
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-03-03
Wortprotokoll
Mit seiner parlamentarischen Initiative will Kollege Rossini das Anliegen einer Flexibilisierung des Rentenalters in der AHV in einer doch recht eng umschriebenen Form umsetzen. Im Wesentlichen baut der Vorstoss auf 40 Beitragsjahren auf und soll es vor allem Berufstätigen in Berufen mit Schwerstarbeit ermöglichen, sich ab dem 62. Altersjahr mit einer ungekürzten Rente in Pension zu begeben. Die parlamentarische Initiative ist detailliert ausgearbeitet und sieht zusätzlich eine progressive Ausdehnung auf 60 Jahre, also nach unten, vor. Auf der anderen Seite ist sie über das 66. Altersjahr hinaus an den Beschäftigungsgrad gekoppelt.
Die Mehrheit der Kommission ist zur Auffassung gekommen, dass das Anliegen einer Flexibilisierung gerechtfertigt ist. Allerdings möchte man in der nächsten Revision die ganze Flexibilisierungsangelegenheit als Thema prüfen und dieser breiteren Prüfung nicht mit einer parlamentarischen Initiative vorgreifen, vor allem darum, weil der Vorstoss von Kollege Rossini in der Tendenz eine Ausdehnung der finanziellen Belastung der AHV mit sich bringt. Der Betrag von 1,5 Milliarden Franken wurde genannt. Man hat das in dieser ersten Phase natürlich nicht genau geprüft. Aber es geht vor allem darum, auch andere Modelle einer vertieften Prüfung zu unterziehen, um dann die Entscheide zu fällen. Ein Flexibilisierungsmodell in der AHV scheint sinnvoll, soll aber - das ist auch ein Anliegen der Kommissionsmehrheit - kostenneutral ausgestaltet sein.
Die Verwaltung ist zurzeit daran, Modelle zu prüfen und Ende Jahr dem Bundesrat und der AHV-Kommission zur Beurteilung vorzulegen.
Aufgrund dieser Ausgangslage beantragt Ihnen die Kommission mit 13 zu 7 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben, demgegenüber aber die Motion 04.3623 anzunehmen, die in einer etwas allgemeineren Form den Bundesrat beauftragt, die Flexibilisierung in der nächsten Revision aufzunehmen und insbesondere die Beitragsjahre aufgrund von Erwerbstätigkeit einschliesslich Erziehungs- und Betreuungsgutschriften zu berücksichtigen. [PAGE 140] Diese Motion wurde mit 14 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen zur Annahme empfohlen.