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Fehr Jacqueline · Nationalrat · 2005-03-03

Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-03-03

Wortprotokoll

Qualitätssicherung ist eines der Wörter, die schnell als Forderung platziert sind. Qualitätssicherung auch wirklich umzusetzen, erweist sich schon als sehr viel schwieriger. Das wurde auch in der Diskussion klar, welche die SGK zur vorliegenden Motion führte. Die vorliegende Motion geht auf eine parlamentarische Initiative Heim Bea zurück. Kollegin Heim forderte darin, dass die Qualitätssicherung als verbindliche Aufgabe des Bundes zu verankern sei. Um diese Aufgabe wahrnehmen zu können, soll eine Plattform geschaffen werden, auf der sich Bund, Kantone, Leistungserbringer, Krankenversicherer und Patientenorganisationen treffen. Die SGK hat diese Forderung diskutiert und beschlossen, sie in Form einer Motion aufzunehmen. Daraufhin hat Frau Heim ihre parlamentarische Initiative zurückgezogen.

Welches waren die inhaltlichen Argumente jener, die diese Motion unterstützten? Gestützt auf Artikel 58 des Krankenversicherungsgesetzes verpflichtet der Bund gemäss Artikel 77 der Verordnung die Leistungserbringer oder deren Verbände, Programme über Qualitätsanforderungen und Qualitätsförderung ihrer Leistungen zu erarbeiten, mit Versicherern entsprechende Vereinbarungen zu treffen und diese in Tarif- und Qualitätssicherungsverträgen zu übernehmen. Über diese Massnahmen im Bereich der Qualitätssicherung müssen die Leistungserbringer dem Bund Bericht erstatten.

Was ist in den letzten Jahren geschehen? Die Leistungserbringer wären per 1. Januar 1998 verpflichtet gewesen, Qualitätssicherungsverträge abzuschliessen. In einer ersten Evaluation kam das BSV Ende 1999 zum Schluss, dass die getroffenen Massnahmen noch weit von den Vorgaben gemäss Verordnung weg seien. An dieser Situation hat sich in den letzten Jahren kaum etwas verändert. Es gibt zwar überall punktuelle Massnahmen und sehr viel guten Willen, sowohl vonseiten der Leistungserbringer als auch vonseiten der Versicherer. Aber es fehlt an Koordination und Standardisierung. Oder anders gesagt: Es wird viel Geld ausgegeben, viel Aufwand betrieben und wenig Wirkung erzielt. Wohl deshalb wird das Anliegen nach einer verbindlicheren Rolle des Bundes in diesem Prozess von Qualitätssicherung und Patientensicherheit breit unterstützt. Der Berufsverband der Krankenschwestern und Krankenpfleger sowie die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH haben Ihnen einen Brief geschrieben, in dem sie das Parlament bitten, die Kommissionsmotion zu unterstützen.

Die beiden Fachverbände sagen dort ausdrücklich, dass Sicherheit und Qualität der Behandlung ein Bereich sei, wo einseitige Massnahmen zum Scheitern verurteilt seien und vorhandene Absprachemöglichkeiten allseits unterstützt werden müssten. Qualitätssicherung und Patientensicherheit haben menschlich-ethisch und ökonomisch positive Effekte. Wenn Frau Heim uns in ihrer Begründung daran erinnert, dass der Chefarzt im Kinderspital St. Gallen mit eigenen Kontrollen festgestellt hat, dass es bei jedem zweiten kranken Kind zu Fehlern gekommen sei, verbergen sich dahinter menschliche Schicksale und vermeidbare Kosten.

Trotzdem passiert Qualitätssicherung nicht einfach so, das haben die letzten Jahre gezeigt. Grundsätzlich anerkennt das auch der Bundesrat, wenn er schreibt, das Resultat des heutigen Systems sei tatsächlich nicht befriedigend. Trotzdem lehnt er die Motion ab. Er fürchtet sich vor der Verantwortung und warnt vor den finanziellen Folgen. Dies waren auch die Haupteinwände jener, die die Motion ablehnen. Zudem biete das geltende Gesetz bereits heute den nötigen Spielraum. Wer hingegen die Motion unterstützt, erwartet vom Bund eine Moderations- und Koordinationsrolle. Nicht der Bund stellt Qualität sicher, aber er schafft mit der geforderten Plattform eine Voraussetzung, dass Qualität sichergestellt wird, und zwar durch jene, die dafür verantwortlich sind, in erster Linie die Leistungserbringer, aber auch die Krankenversicherer und die Kantone. In seiner Moderations- und Koordinationsrolle kann der Bund erreichen, dass sich alle Beteiligten auf Standards und Verfahren einigen. Damit erst sind die Qualitätssicherung und die Überwachung der Patientensicherheit möglich.

Es geht also darum, dass der Bund alle Akteure an einen Tisch bringt, dafür sorgt, dass das Rad nicht x-mal neu erfunden wird und darauf achtet, dass die Erkenntnisse auch wirklich kostensenkend umgesetzt werden. Mit anderen Worten: Die Mehrheit der SGK stellt Ihnen hier ein System der Qualitätssicherung vor, das günstiger und liberaler nicht sein könnte.

Ich bitte Sie deshalb im Sinne der grossen Mehrheit, die mit 18 zu 2 Stimmen der Motion zugestimmt hat, diese hier auch zu unterstützen.