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Schmid Samuel · Bundesrat · 2005-03-07

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2005-03-07

Wortprotokoll

Der Untersuchungsrichter des Militärgerichtes VI führte vom Dezember 2004 bis Februar 2005 eine vorläufige Beweisaufnahme durch, bei der es darum ging, Misshandlungsvorwürfe eines Angehörigen des österreichischen Bundesheeres gegen Swisscoy-Angehörige zu untersuchen. Dr. iur. Roy Kunz wurde in seiner Funktion als Kommandant der Glarner Kantonspolizei vom Untersuchungsrichter zum Sachverständigen ernannt. Er hatte den Auftrag, im Rahmen eines Gutachtens die fragliche Vorgehensweise der Swisscoy-Angehörigen hinsichtlich Verhältnismässigkeit und polizeitechnischer Korrektheit zu beurteilen. Dr. Kunz hat dieses Gutachten am 17. Januar 2005 abgeliefert. Er kam zum Ergebnis, dass die Vorgehensweise der Swisscoy-Angehörigen weitgehend korrekt war, dass der österreichische Soldat, der die Misshandlungsvorwürfe erhoben hat, für seine Funktion ungeeignet und auf seine Aufgabe ungenügend vorbereitet war und dass auf operativer Stufe der Übungsleitung Fehler gemacht worden seien. Diese Ergebnisse hat der Untersuchungsrichter in seinen Schlussbericht vom 16. Februar aufgenommen. Die Ergebnisse der vorläufigen Beweisaufnahme wurden mit einer Pressemitteilung und mit einer Pressedokumentation inklusive einer ausführlichen Zusammenfassung des Schlussberichtes am 17. Februar dieses Jahres veröffentlicht. Soweit das Gutachten von Dr. Kunz in die Ergebnisse der Untersuchung eingeflossen ist, wurde dies auch in der Dokumentation offen gelegt. Für die Publikation des gesamten Gutachtens bestand kein Anlass. Eine solche wäre nicht nur aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes des Opfers höchst problematisch, sondern innerhalb der schweizerischen Gerichtspraxis auch unüblich.