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Joder Rudolf · Nationalrat · 2005-03-07

Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-03-07

Wortprotokoll

Im Namen der vorberatenden Staatspolitischen Kommission beantrage ich Ihnen, der Fassung des Ständerates zuzustimmen und damit alle Differenzen zu bereinigen.

Es geht im Wesentlichen noch um drei Artikel. Artikel 3 Absatz 1bis kann gestrichen werden. In Absatz 1 ist geregelt, dass nur Verfassungsänderungen und grundlegende Gesetzesbestimmungen in die Vernehmlassung gegeben werden. Was grundlegende Gesetzesbestimmungen sind, ist in der Verfassung festgelegt. Artikel 147 der Bundesverfassung sagt, dass bei der Vorbereitung wichtiger Erlasse eine Vernehmlassung durchgeführt werden muss, und in Artikel 164 der Bundesverfassung wird gesagt, welche Erlasse wichtig sind. Diese klare Regelung sollte nicht durch einen unpräzise formulierten zusätzlichen Absatz 1bis wiederum relativiert werden, deshalb kann auf Absatz 1bis verzichtet werden.

Bei Artikel 4 Absatz 2 kann festgehalten werden, dass mit dem Begriff "die Kantone" auch die kantonalen Direktorenkonferenzen gemeint sind und deshalb der Begriff "gesamtschweizerische Dachverbände der Kantone" gestrichen werden kann, weil er überflüssig ist.

Bei Artikel 7 geht es um Form und Frist des Vernehmlassungsverfahrens. Die Version des Ständerates ist klarer gegliedert und besser formuliert. Zudem wird auf die Variante der äussersten Dringlichkeit verzichtet und neben der Normalsituation nur der Dringlichkeitsfall geregelt.

Zusammengefasst geht es um die bessere Übereinstimmung mit der Bundesverfassung, um mehr Klarheit, mehr Präzision sowie um einen besser gegliederten Gesetzestext.

Ich bitte Sie im Namen der einstimmigen Staatspolitischen Kommission, sich der Version des Ständerates anzuschliessen und damit alle Differenzen zu bereinigen.