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Gadient Brigitta M. · Nationalrat · 2005-03-08

Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-03-08

Wortprotokoll

Aus den vielen verschiedenen Aufgaben und Arbeiten, welche die GPK im letzten Jahr im Bereich Wirtschaft und Finanzen ausgeführt hat, möchte ich hier drei herausgreifen:

1. Zur Personalpolitik des Bundes: Gemäss Artikel 5 des Bundespersonalgesetzes findet jährlich ein Personalreporting statt, worin der Bundesrat die Bundesversammlung über die Zielerreichung informiert. Es ist dabei insbesondere die Aufgabe der Aufsichtskommissionen, das Personalreporting mit dem Bundesrat so zu gestalten, dass es dem Parlament die Beurteilung der Zielerreichung erlaubt. Bei der Behandlung dieses Personalreportings im letzten Jahr bekräftigten die Aufsichtskommissionen, dass dieses über die Massnahmen zur Erreichung aller Ziele von Artikel 4 des Bundespersonalgesetzes informieren muss, und setzten sodann verschiedene Schwerpunkte. So wurden insbesondere das Spannungsfeld zwischen den Sparmassnahmen des Bundes und der Umsetzung des Bundespersonalgesetzes sowie die Massnahmen zugunsten des Personals, dessen Stellen wegfallen werden, eingehend erläutert. Die Aufsichtskommissionen legten dabei grosses Gewicht auf Angaben über die Massnahmen zur Wiedereingliederung der betroffenen Personen in den Arbeitsprozess.

Besondere Aufmerksamkeit fand sodann das Problem, inwieweit Institutionen des dritten und vierten Kreises in das jährliche Personalreporting einzubeziehen sind. Dabei geht es einerseits um die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen und andererseits um die Frage der Vergleichbarkeit der Berichterstattung mit derjenigen der zentralen Bundesverwaltung. Man kam überein, dass gewisse Mindeststandards, wie Kennzahlen, einzuhalten sind, im Übrigen jedoch den Institutionen des dritten und vierten Kreises eine eigene Form der Berichterstattung zugestanden werden soll. In diesem Frühjahr wird nun erstmals in dieser Form Bericht erstattet werden. Wir werden Sie über die Resultate informieren.

Die Kommissionen konnten sich schliesslich davon überzeugen, dass das neue Lohnsystem grundsätzlich auf Kurs ist, wobei gewisse Fragen, vorab betreffend die Lohndifferenzierung, aber noch offen bleiben. Themen, die weiter zu beachten sind, sind nach Auffassung der GPK im Übrigen die angemessene Vertretung der Geschlechter, der Sprachen und auch der Regionen.

2. Zur Nebenbeschäftigung von Angestellten des Bundes: Im Rahmen der Nachkontrolle zur Inspektion aus dem Jahr 1999 ging die GPK noch einmal detailliert auf verschiedene Fragen ein. So befasste sie sich insbesondere mit dem Anliegen einer minimalen Vereinheitlichung der Bewilligungspraxis für Nebenbeschäftigungen, welche der Anforderung der Rechtsgleichheit genügen muss. Die GPK forderte deshalb den Bundesrat auf, die Bewilligungspraxis mit Blick auf die Schaffung von Minimalvorgaben evaluieren zu lassen. Sie erwartet noch in diesem Jahr einen entsprechenden Bericht.

3. Der Konsumentenschutz im elektronischen Geschäftsverkehr ist ein hoch aktuelles und wichtiges Thema. Ende des letzten Jahres schloss die GPK ihre Inspektion zum Konsumentenschutz im elektronischen Geschäftsverkehr ab. Die wirtschaftlich wichtige Entwicklung im elektronischen Geschäftsverkehr bietet gerade auch für KMU und besonders auch in den Randregionen neue Chancen. Die GPK erachtet es deshalb als nötig, dass der Bundesrat bei der Beratung der KMU in diesem Bereich einen Schwerpunkt setzt.

Abhängig ist die Entwicklung dieser Geschäftsform aber nicht zuletzt vom Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten. Ein vertrauensbildender Konsumentenschutz ist deshalb dringend. Die GPK empfiehlt in diesem Zusammenhang Transparenzvorschriften bezüglich der Identität von Internetanbietern, Nachbesserungs- und Widerrufsrechte bei Verträgen und einen besseren Datenschutz. Die GPK wird sich noch in diesem Jahr erneut mit diesem wichtigen Bereich befassen.

Für eingehendere Darlegungen zu allen Themen kann ich Sie im Übrigen auf unseren Geschäftsbericht verweisen.