Villiger Kaspar · Bundesrat · 1999-12-16
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 1999-12-16
Wortprotokoll
Nach Herrn Gysin soll der Bundesrat aufgrund eines Verfassungsartikels Bestimmungen gegen kantonale Abkommen über steuerliche Vergünstigungen erlassen, wenn diese ungerechtfertigt sind. In Bezug auf diese kontroverse Debatte möchte ich etwas festhalten: Ich glaube, dass man zwischen "ungerechtfertigten steuerlichen Vergünstigungen" und einem normalen Steuerwettbewerb mit möglichst tiefen Steuerquoten schon eine Unterscheidung machen muss. Ich vertrete absolut dezidiert die Ansicht, dass wir eine möglichst tiefe Steuerquote anstreben sollten, um konkurrenzfähig zu sein. Am besten für die Wirtschaft ist es aber, wenn es für alle möglichst günstige Steuern gibt, wenn möglichst alle, die gleich sind, gleich behandelt werden.
Steuervergünstigungen in Einzelfällen beinhalten immer die Gefahr, dass Einzelne begünstigt werden und andere nicht, dass der Wettbewerb damit wirklich verzerrt wird und wir etwas tun, was letztlich nicht liberal ist. Auch für die ansässigen Firmen ist es manchmal stossend, wenn sie jahrelang treu ihre Steuern bezahlen, nur weil sie immer geblieben sind, und es für einen Neuen, der kommt, gewisse Vergünstigungen gibt. Im Dienstleistungsbereich gibt es solche Firmen, die so mobil sind, dass sie, wenn die Vergünstigungen abgelaufen sind, an den nächsten Ort ziehen und dort wieder Vergünstigungen beziehen. Jene, die Steuern bezahlen, müssen mit ihren Steuern dann noch mitfinanzieren, dass andere privilegiert werden können.
Ich sage dies nur, weil es da einen Bereich von Steuervergünstigungen gibt, der auch ordnungspolitisch und aus absolut liberaler Sicht problematisch ist; an sich ist dies schon nicht richtig. Auf der anderen Seite braucht es einen gewissen Spielraum, gewisse Spielregeln, damit man in bestimmten Regionen vielleicht gewisse Fördermassnahmen vornehmen kann. Dies ist für mich das Grundsätzliche; deshalb kann man nicht einfach behaupten, man dürfe nichts vorkehren, nicht schauen, was in diesem Bereich der Steuern geht.
Man macht ja - diese Nebenbemerkung darf ich mir gestatten - der Schweiz auch grosse Vorwürfe in Bezug auf das Bankgeheimnis, auf tiefe Steuern usw. Da gibt es aber Länder, die ihrerseits natürlich auch Dinge tun - subventionieren, Einzelabkommen im Steuerbereich mit gewissen Managern usw. -, von denen sie nicht reden, die aber ebenso kritisiert werden könnten.
Die Bundesverfassung ermächtigt den Bund, auf dem Weg der Gesetzgebung Vorschriften gegen Abkommen mit Steuerpflichtigen über das Einräumen ungerechtfertigter steuerlicher Vergünstigungen zu erlassen. Hier gibt es also eine Verfassungsgrundlage.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme die lange Geschichte dieses Artikels ausführlich dargelegt. Sie beginnt in den dreissiger Jahren - anscheinend war dies immer schon ein wenig ein Problem -; in den fünfziger und sechziger Jahren gab es dann das Konkordat über den Ausschluss von Steuerabkommen, in den achtziger Jahren wurde dieses Thema hier im Rahmen der Arbeiten am StHG eingehend diskutiert. Das Parlament hat damals beschlossen, die Steuererleichterungen im StHG zu regeln. Nach diesem können die Kantone für Unternehmen, die neu eröffnet werden und dem wirtschaftlichen Interesse des Kantons dienen, auf dem Weg der Gesetzgebung für das Gründungsjahr und die neun folgenden Jahre Steuererleichterungen gewähren. Es ist also einigermassen definiert, was man tun kann und was nicht.
Sie wissen, dass die Kantone ihre gesetzlichen Bestimmungen bis Ende des Jahres 2000 dem StHG anpassen müssen, und erst ab dem Jahre 2001 können kantonale Bestimmungen und Praxen aufgrund des Bundesrechtes dann auch überprüft werden. Das ist der Grund dafür, dass wir der Meinung sind, es bestehe zurzeit kein Anlass, eine Änderung vorzunehmen. Das ist auch der Grund dafür, dass wir den Vorstoss nicht als Motion entgegennehmen können. Aber wir werden diese Praxen selbstverständlich zur gegebenen Zeit anschauen. Sie wissen: Eines unserer Probleme ist die unterschiedliche Handhabung des Bundesrechtes in den Kantonen. Das führt zu Ungleichheiten, die in vielen Bereichen stossend sind; ich muss das ehrlich sagen. Auch die Frage der steuerlichen Vergünstigungen ist etwas, das man zu gegebener Zeit wieder anschauen kann. Man muss dann sehen, ob Handlungsbedarf besteht oder nicht. Ich würde nicht jetzt schon sagen, es bestehe Handlungsbedarf. Man kommt vielleicht zum Schluss, dass es bestens funktioniert, vielleicht auch, dass man etwas tun muss.
Deshalb sind wir der Meinung, dass dieser Vorstoss als Postulat durchaus überwiesen werden kann; aber direkter, momentaner Handlungsbedarf besteht aus Sicht des Bundesrates nicht.