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Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2005-03-08

Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-03-08

Wortprotokoll

Ich möchte Sie zuerst an die Ausgangslage dieses Geschäftes erinnern, so, wie sie von unserem Rat in der Wintersession des letzten Jahres geschaffen wurde. Wir beschlossen damals das Vollprogramm entsprechend dem Kreditrahmen aus der FinöV-Botschaft, ein Vollprogramm an HGV-Anschlüssen zum Preis von 1,3 Milliarden Franken, wie es damals vor der Volksabstimmung in Aussicht gestellt worden war.

Bei uns standen damals noch zwei andere Varianten zur Diskussion - ich erwähne das darum, weil es heute dann auch wieder zur Diskussion gestellt ist -, nämlich die Version des Bundesrates, der in der ersten Phase nur die Hälfte des vollen Programms realisieren wollte, und dann das Konzept der 18 Kantone, die in der ersten Phase drei Viertel des Vollprogramms für 990 Millionen Franken realisieren wollten. Diese beiden Varianten sind in der Minderheit geblieben. Der Nationalrat hat das Vollprogramm beschlossen. Als Konsequenz aus diesem Beschluss ist auch das Zweiphasenmodell hinfällig geworden, das heisst, unserem Beschluss liegt ein Einphasenprogramm zugrunde: Alle HGV-Anschlüsse sollen im Zeitraum bis ungefähr 2015 realisiert werden. Den finanziellen Konsequenzen, die sich aus diesem Beschluss ergaben, haben wir auch Rechnung getragen, indem wir im Beschluss formuliert haben, dass die Bevorschussungslimite im FinöV-Fonds dann angemessen erhöht werden müsse, also bedarfsgerecht, je nach Höhe der beanspruchten Mittel.

Der Ständerat hat eine andere Richtung eingeschlagen. Er ist zum Zweiphasenmodell zurückgekehrt, hat dann aber am Vollprogramm materiell doch nur ganz leichte Abstriche gemacht. Gegenüber unserem Programm hat er die Linien Genf-Lyon und Lausanne-Vallorbe zurückgenommen, also in die zweite Phase verschoben, und er hat auch die Positionen für Projektkosten und Reserven reduziert. Der Ständerat schlägt uns somit eine Lösung, ein Programm, über 1,09 Milliarden Franken statt über 1,3 Milliarden Franken vor. Der Ständerat hat also wieder das Zweiphasenmodell eingeführt; in der zweiten Phase ist aber nur noch sehr wenig enthalten, und ob die zweite Phase dann je realisiert wird, wissen wir nicht, weil der Ständerat sie an die vom Bundesrat in Aussicht gestellte Gesamtschau bindet. Diese soll dann die Grundlage für einen zweiten Beschluss liefern, der diese zweite Phase dann auslöst - oder dann wird sie nicht mehr ausgelöst.

Was der Ständerat präziser und nach unserer Meinung auch besser gemacht hat, ist die Regelung der Finanzierung. Der Ständerat hat die Chance genutzt und die zweite, nämlich die Finis-Vorlage zur Finanzierung des öffentlichen Verkehrs fast gleichzeitig beraten. Darum konnte er in jenem Beschluss die Finanzierung der HGV-Anschlüsse abschliessend regeln. Wir können das heute so nicht machen, weil wir jene zweite Vorlage noch nicht vorberaten haben. Aber wenn wir heute beschliessen, dann ist klar, dass wir - zumindest nach Auffassung der Kommissionsmehrheit - bei der Finanzierungsregelung auch auf die ständerätliche Variante einschwenken, und das heisst eben, dass wir die Bevorschussungslimite im FinöV-Fonds auf 8,6 Milliarden Franken anheben.

Die Kommission für Verkehr und Fernemeldewesen unseres Rates hat mit einer grossen Mehrheit von 19 zu 4 Stimmen beschlossen, integral das ständerätliche Modell zu übernehmen. Wir schliessen uns in allen Teilen dem Ständerat an. Wenn Sie der Version der Mehrheit folgen, was ich hoffe, dann werden wir keine Differenz zum Ständerat haben, und dann können wir heute Vormittag das HGV-Geschäft definitiv abschliessen. Das ist nicht unwichtig, weil der Baubeginn der ersten Projekte bereits für den kommenden Sommer angekündigt ist.

Die Minderheiten, die ich vorhin erwähnt habe, werden heute hier vertreten, nämlich eine Minderheit, die die bundesrätliche Version mit 665 Millionen Franken wiederaufnimmt, und eine weitere Minderheit, die in dieses Paket noch die Strecke Zürich-Winterthur aufnimmt, mit zusätzlichen Kosten von 100 Millionen Franken. Das Gleiche gilt auch für die Position der 18 Kantone mit 990 Millionen Franken, vertreten durch die Minderheit I.

Ich bitte Sie im Namen der Kommission, alle diese Minderheiten abzulehnen. Ich bitte Sie, der überzeugenden Mehrheit der Kommission - 19 zu 4 Stimmen - zu folgen, auf die ständerätliche Version einzuschwenken und damit das Geschäft HGV-Anschlüsse definitiv zu bereinigen.

Ich danke Ihnen und werde bei der Beratung der Minderheitsanträge allenfalls noch einmal präzisierend Stellung nehmen.