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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2005-03-08

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-03-08

Wortprotokoll

Übergangsfristen sind immer mit gewissen Gefahren verbunden, weil man nicht weiss, was in dieser Zeit noch alles geschehen kann. Auch hier gilt es zu berücksichtigen, was um dieses Zollgesetz herum in Übergangszeiten passieren kann. Es gibt im Wesentlichen drei Kreise von Subjekten dieses Gesetzes: einmal die Landwirtschaft in diesem Bereich, dann die Nahrungsmittelindustrie bzw. die Wirtschaft und drittens die Konsumentinnen und Konsumenten.

Nun war es die Absicht der Kommission und des Bundesrates, hier Übergangsfristen zugunsten der Wirtschaft zu schaffen, im Wissen, dass gewisse Anpassungen vorzunehmen und gewisse Massnahmen zu treffen sind, teilweise sogar verbunden mit Investitionen. Deshalb war einmal klar, dass eine Übergangsfrist angezeigt ist. Die Gefahr, dass sie missbraucht wird, ist nicht gross.

Ein zweites Element ist die Landwirtschaft. Auch für die Landwirtschaft geht es darum, dass sie eine gewisse Planbarkeit bekommt. Unser damaliger Antrag in der Kommission bestand eigentlich darin, zu sagen: Machen wir doch die Übergangsfrist in Übereinstimmung mit einem Abschnitt der Agrarpolitik. Da bieten sich zwei Möglichkeiten an: der Antrag Ineichen auf eine Übergangsfrist bis Ende 2008 und der Antrag der Mehrheit der Kommission auf eine Übergangsfrist bis Ende 2011. Beides sind Abschnitte im Verfolg der Agrarpolitik. Der Bundesrat kann mit beidem leben.

Ich beantrage Ihnen, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.

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