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Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2005-03-08

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-08

Wortprotokoll

Auch hier halten wir fest und halten Wort, obschon wir in der vorherigen Abstimmung unterlegen sind. Wir entschieden uns damals bei Artikel 13 Absatz 3 für diese Lex specialis. Nun hat der Ständerat diesen Artikel 13 Absatz 3 gestrichen und ihn in die Übergangsbestimmungen integriert, damit die Wirkung dieser Ausnahmeregelung für den passiven Veredelungsverkehr zeitlich limitiert ist. Herr Ineichen will ihn jetzt noch enger fassen, mit einer zeitlichen Limitierung auf das Jahr 2008, also auf das Ende der "Agrarpolitik 2007". Ziel dieser Limitierung ist, dass dies der Nahrungsmittelindustrie ermöglicht, sich den neuen, liberaleren Gegebenheiten anzupassen.

Die befürchteten künstlichen Wettbewerbsverzerrungen, die durch den passiven Veredelungsverkehr entstehen könnten, können so verhindert werden. Eine solche Wettbewerbsverzerrung könnte z. B. dann entstehen, wenn ein Nahrungsmittelproduzent, der nicht in die Produktionsanlagen investiert hat, bei Überschusssituationen inländische Agrarstoffe zu tiefen Preisen aufkauft, um sie im Ausland verarbeiten zu lassen und nach dem Reimport zu günstigen Preisen zu verkaufen. Eine wirtschaftliche Interessenabwägung drängt sich in einer solchen Situation ganz klar auf.

Daher und auch in Anlehnung an Artikel 148 des EU-Zollkodexes unterstützen wir weiterhin die Mehrheit der Kommission und somit die Verankerung der Schutzklausel für die landwirtschaftlichen Erzeugnisse und die landwirtschaftlichen Grundstoffe in der Übergangsbestimmung. Wir lehnen aber den enger gefassten Antrag Ineichen ab.

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