Walter Hansjörg · Nationalrat · 2005-03-08
Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-03-08
Wortprotokoll
Ich nehme Stellung zu meinem Minderheitsantrag bei Artikel 12 Absatz 3. Um was geht es? Nochmals: Wir haben beim aktiven Veredelungsverkehr vom Identitätsprinzip auf das Äquivalenzprinzip umgestellt. Das bringt letztlich mehr Wettbewerb für die Nahrungsmittelindustrie, fordert sie auch, ruft aber im Bereich der Nahrungsmittel gewisse Bedenken hervor, nämlich dann, wenn die Ware nicht zum gleichen Zeitpunkt wieder ausgeführt wird. Der Ständerat hat sich mit dem Äquivalenzprinzip durchgesetzt. Trotzdem wurde im Ständerat dieses Thema nochmals behandelt, und Bundesrat Merz hat im Ständerat auch entsprechende Erklärungen abgegeben, wonach bezüglich Nahrungsmittelsicherheit der Identität hier Beachtung geschenkt werden muss.
In der Kommission wurde mein Antrag von Bundesrat und Verwaltung unterstützt, weil es letztendlich bei der Umsetzung gewisse Probleme geben könnte. Ich gebe zu, dass diese Formulierung - das habe ich der Kommission auch mitgeteilt - etwas kompliziert ist. Die Zollverwaltung hat sich auch mit dieser Formulierung auseinander gesetzt. Letztlich wird vor allem nochmals das Verfahren festgelegt. Ich habe in der Kommission angekündigt, dass ich trotz meines knappen Unterliegens, nämlich mit 9 zu 10 Stimmen, eine neue Formulierung vorschlagen werde. Diese liegt nun mit dem Einzelantrag Darbellay vor. Man soll nämlich genau aufzeigen, was man will, und nicht, wie das Verfahren dann aussieht, weil das letztlich dann eigentlich in die Umsetzungsverordnung kommt.
Wir wollen nicht mehr und nicht weniger, als dass die Zollverwaltung reagieren kann; zum Beispiel dann, wenn die [PAGE 204] Sicherstellung von Nahrungsmittelsicherheit durch Rückverfolgung - das ist ein zentrales Anliegen im Wettbewerb der Wertschöpfung - nicht berücksichtigt wird oder wenn Zollbereicherungen zum Beispiel durch Verzögerungen bei der Abwicklung des Geschäftes stattfinden, wie das schon öfter vorgekommen ist.
Wir haben natürlich unterschiedliche Produktionsmethoden. Wir haben zum Beispiel biologisch und konventionell hergestellte Nahrungsmittel. Hier dürfen und sollten keine Vermischungen stattfinden.
Ich bitte Sie also, diesem letzten, wichtigsten Punkt zuzustimmen, dann haben wir im Zollgesetz das geforderte Äquivalenzprinzip für alles. In Ausnahmefällen, in denen es heikel ist, kann die Zollverwaltung reagieren, wenn es um die Identität der Nahrungsmittel geht und wenn Verdacht auf zolltechnische Bereicherungen besteht.
Ich habe damit meinen Minderheitsantrag - das ging aus der Einführung hervor - zugunsten des Antrages Darbellay zurückgezogen.