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Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2005-03-08

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-08

Wortprotokoll

Sie erinnern sich: Wir hatten bei diesem Artikel anlässlich der ersten Debatte ein Vorgehen gewählt, das eher ungewöhnlich war. Der Präsident hatte uns damals eingeladen, bei Artikel 12 zuerst unsere Haltung zu Absatz 3 festzulegen, bevor er die Absätze 1 und 2 zur Abstimmung unterbreitete. Ich hatte damals für die CVP-Fraktion darauf hingewiesen, dass die Artikel 12 und 13 für uns ausschlaggebend seien, denn wir wollen mit dieser Gesetzesrevision eine Liberalisierung und eine Vereinfachung im Veredelungsverkehr erreichen. Ich hatte damals bereits aufgezeigt, dass wir uns nicht gegen eine sogenannte Lex specialis für die Landwirtschaft wenden werden. Wir haben alles Interesse, den Bedürfnissen der inländischen Lebensmittelproduzenten und der Landwirtschaft Rechnung zu tragen. Mit der Verankerung bzw. mit der Stärkung des Äquivalenzprinzips und dessen Bevorzugung gegenüber dem Identitätsprinzip haben wir einen Weg eingeschlagen, der unserer Wirtschaft gleich lange Spiesse wie den Mitbewerbern im EU-Raum gibt.

Ich schlug bereits damals vor, dass wir den Veredelungsverkehr bewilligen, sofern dem keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen. Beim aktiven Veredelungsverkehr haben wir als Land auch einen direkten Nutzen, da wir die Wertschöpfung steigern können. Wir müssen aber nach wie vor zwischen zwei grossen Bereichen unterscheiden: den Industrieprodukten auf der einen Seite und den Produkten der Landwirtschaft und der Nahrungsmittelindustrie auf der anderen Seite. Im Industriebereich wird die gleiche Ware eingeführt, bearbeitet und wieder ausgeführt. Im landwirtschaftlichen Bereich wird die Ware verändert. Daher war und bleibt es sinnvoll, eine sogenannte Lex specialis in Artikel 12 Absatz 3 einzuführen.

Ich hatte damals den Landwirtschaftsvertretern versprochen, dass ich mich für diese Lex specialis einsetzen würde, sollten sie der liberaleren Lösung bei den Absätzen 1 und 2 zustimmen. Dieses Vorgehen erlaubte es uns, das Äquivalenzprinzip für die Industriebetriebe einzuführen. Leider hat der Ständerat unsere damalige Fassung nicht übernehmen wollen. Dennoch gilt es jetzt, jenes Versprechen einzulösen, welches wir damals abgegeben haben. Es ist ein Akt der "political correctness", dass wir nun einmal mehr die Minderheit Walter Hansjörg bzw. neu den Antrag Darbellay unterstützen. Auch wenn die vorgeschlagenen Einschränkungen nicht im Sinne eines liberalen Geistes sind und einen Vorwand für eine Marktabschottung liefern können, muss im Interesse der betroffenen Branche eine Lösung angeboten werden, welche der Nahrungssicherheit dienlich ist. Befürchtet wird, dass ohne Präzisierung bzw. ohne klare Ausnahme vom Äquivalenzprinzip für die Landwirtschaft die Herkunftsdeklaration infrage gestellt werden könnte.

Doch angesichts der Tatsache, dass wir hier nur von der zollrechtlichen Behandlung der Rohstoffe sprechen, ist dieser Einwand nach wie vor nicht stichhaltig. Ich erinnere nur daran, dass in Bezug auf die Deklaration der Lebensmittel und die Aspekte der Lebensmittelsicherheit weiterhin die lebensmittelrechtlichen Bestimmungen gelten, ungeachtet der Frage, ob die Zollabfertigung zolltechnisch nach dem Identitätsprinzip oder nach dem Äquivalenzprinzip abgewickelt wird. Falls Rohstoffe nach dem Äquivalenzprinzip ausgetauscht werden, sind für deren Deklaration die tatsächlichen Gegebenheiten massgebend. So oder anders sind wir der Auffassung, dass die Rückverfolgbarkeit in jedem Fall, unabhängig vom angewendeten Prinzip, sichergestellt werden muss. Dies gilt notabene sowohl für inländische als auch für ausländische Rohstoffe.

Ich bitte Sie deshalb namens der CVP-Fraktion, dem Antrag Darbellay zuzustimmen.