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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2005-03-08

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-03-08

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir, vorweg noch einmal kurz die Schutznormen der zwei Artikel in Bezug auf den Veredelungsverkehr zu erläutern. Das scheint mir notwendig zu sein, nachdem ich Herrn Schneider zugehört habe. Bei Artikel 12 geht es um den aktiven Veredelungsverkehr, d. h., die Waren kommen in die Schweiz, werden hier verarbeitet und werden wieder ausgeführt. Der kritische Punkt ist hier der Schutz der Landwirtschaft. Bei Artikel 13 geht es um den passiven Veredelungsverkehr, d. h., die Produkte gehen ins Ausland, werden dort verarbeitet und kommen wieder zurück. Die Übergangsfristen, über die wir nachher noch sprechen werden, betreffen dies. Beim passiven Veredelungsverkehr geht es um den Schutz der Verarbeitungsindustrie in der Schweiz.

Ich komme also nochmals auf den aktiven Veredelungsverkehr und damit zum Antrag Darbellay zurück. Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, diesen Antrag abzulehnen. Der Antrag lag der Kommission zwar nicht vor, doch die Kommission hat den ähnlich gelagerten Antrag der Minderheit Walter Hansjörg abgelehnt, der jetzt zugunsten des Antrages Darbellay zurückgezogen worden ist. Ich möchte zum Antrag Darbellay einfach einige Fragen in den Raum stellen und dabei an das Votum von Herrn Bundesrat Merz anschliessen.

Auch beim Antrag Darbellay wird das Äquivalenzprinzip grundsätzlich zugelassen, und zwar mit Einschränkungen. Und nun kommen die Einschränkungen im Antrag Darbellay; sie betreffen zunächst einmal die Nahrungsmittelsicherheit. Hier geht es ja wie gesagt um Ware, die wieder ausgeführt wird. Schutzobjekt sind nachher also im Wesentlichen die Verbraucherinnen und Verbraucher im Ausland. Welche Regeln zur Nahrungsmittelsicherheit sprechen Sie hier eigentlich an: jene in der Schweiz oder jene im Land allfälliger Abnehmerinnen und Abnehmer?

Dann zum Begriff "zum Schutz der Konsumenten": Herr Bundesrat Merz hat das Problem bereits erläutert. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass potenziell auch hier verschiedene Konsumentinnen und Konsumenten angesprochen sind, nämlich die in der Schweiz und die im Ausland. Auch hier ist wieder unklar, wovon Sie sprechen. Dann kommt als neue Wortkreation die "zolltechnische Bereicherung". Es geht hier wahrscheinlich irgendwie um Täuschung, die bekämpft werden soll. Dann kommt das Problem der Rückverfolgung. Herr Bundesrat Merz hat darauf hingewiesen, dass das Verfahren bislang nicht besteht. Zur Einhaltung dieser Bestimmung müsste wohl eine grosse neue Bürokratie aufgebaut werden.

Ich möchte nochmals daran erinnern: Beim aktiven Veredelungsverkehr profitiert die Schweiz, indem im Inland Wertschöpfung kreiert wird. Mit den bisherigen Beschlüssen hat die Kommission klar dargelegt, dass sie an dieser Wertschöpfung im Inland interessiert ist. Dieser Logik, der Sie bis jetzt gefolgt sind, gilt es jetzt auch in Artikel 12 Absatz 3 zu folgen.

Ich bitte Sie, im Sinne der Beschlüsse der Kommission zu Artikel 12 Absatz 3 den Antrag Darbellay abzulehnen.