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Walter Hansjörg · Nationalrat · 2005-03-09

Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-03-09

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion hat Artikel 18 intensiv beraten und über die Gesamtheit der Konsequenzen diskutiert. Betreffend die Sanktionen sind wir ganz klar der Meinung, dass dieses Gesetz nur Wirkung hat, wenn gegenüber der heutigen Rechtsprechung auch in diesem Bereich gewisse Verschärfungen vorgenommen werden. Wir haben jetzt einerseits ein vereinfachtes Verfahren - da gibt es keine Entschuldigung mehr, nicht anzumelden -, und andererseits gibt es entsprechende Sanktionen. Diese Sanktionen sollten aber zur bisherigen Rechtsprechung kongruent sein und auch nicht in erheblichem Mass davon abweichen. Wir sind deshalb klar dagegen, dass hier mit der Kürzung von Finanzleistungen noch ausgedehnt wird. Wir sind der Meinung, dass dies im Bussenverfahren oder, im Wiederholungsfall, mit Gefängnis geregelt werden kann.

Was heisst Finanzhilfen? Ich gebe zu, es sind auf der einen Seite die Direktzahlungen der Landwirtschaft, aber es sind auf der anderen Seite auch Sozialleistungen wie Kinderzulagen, Familienzulagen oder AHV-Leistungen. Wir haben festgestellt, dass auch im privaten Bereich relativ viel nicht abgerechnet wird. Dies muss dann bei Kürzungen auch herangezogen werden. Wir sind der Meinung, dass man dies über Bussen regeln muss.

Bezüglich des Ausschlusses im Submissionsverfahren können wir uns der Mehrheit anschliessen. Der Auftraggeber, und das ist in diesem Fall nun einmal der Staat - die Gemeinden oder der Bund -, hat das Recht, die Fehlbaren von Aufträgen im Submissionsverfahren auszuschliessen. Dann besteht kein Rechtsanspruch mehr.

Betreffend die Aufnahme von gleichen Sanktionsmassnahmen im Mehrwertsteuergesetz - da spreche ich jetzt zum Antrag der Kommissionsminderheit, die von Kollege Spuhler angeführt wird - sind wir der Meinung, dass dies im Rahmen des Mehrwertsteuergesetzes diskutiert und allenfalls dort geregelt werden soll. Es geht nicht an, dass im Bundesgesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit Regelungen vorgenommen werden, welche nicht dorthin gehören. Betreffend die Veröffentlichung dieser "schwarzen" Listen sind wir klar der Auffassung, dass die Mehrheit unterstützt werden sollte. Wir sind der Meinung, dass dies genügen sollte. Es muss dort zugänglich sein, wo es eben nötig ist, also in der öffentlichen Verwaltung betreffend die Ausschreibung im Submissionsverfahren.

Die SVP-Fraktion bittet Sie, diese Überlegungen zu berücksichtigen.

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