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Baader Caspar · Nationalrat · 2005-03-09

Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-03-09

Wortprotokoll

Hier geht es um das Subsidiaritätsprinzip. Neu bietet die Schweizerische Exportrisikoversicherung nach Artikel 12 auch eine Versicherung für die [PAGE 253] Abdeckung privater Delkredererisiken an. Dies ist grundsätzlich ordnungspolitisch falsch und lässt sich höchstens mit ähnlichen Eingriffen in die Wirtschaft durch Exportrisikogarantien anderer Länder rechtfertigen, indem man der schweizerischen Exportwirtschaft gleich lange Spiesse gewähren will. Dafür habe ich Verständnis.

In den Geschäftsgrundsätzen heisst es in Artikel 6 unter anderem, dass die Serv ihre Versicherung "in Ergänzung zur Privatwirtschaft" anbietet. Die Kernfrage, die sich aber stellt, ist, ob sie das auch in Konkurrenz zur Privatassekuranz tun können soll. Anlässlich der Hearings wurde uns von Vertretern von Privatversicherern dargelegt, dass es heute Private gibt, welche Risiken aus kurzfristigen Geschäften mit einem Zahlungsziel von weniger als zwei Jahren versichern.

Die Minderheit - ich spreche auch im Namen der SVP-Fraktion - ist klar der Meinung, es sei falsch, dass diese halbstaatliche Versicherung Serv die Privatassekuranz dort, wo diese aktiv ist, konkurrenziert. Die Serv ist zwar als selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt organisiert, aber sie operiert in einem durch dieses neue Gesetz geschützten gesetzlichen Rahmen, beispielsweise mit der Bedingung, dass das Delkredererisiko nach Artikel 12 nur versicherbar ist, wenn auch andere Risiken - die politischen Risiken, die Transferschwierigkeiten und die höhere Gewalt usw. - mitversichert werden. Als wirtschaftsliberale Partei verlangen wir deshalb Folgendes: Wenn mit der Exportrisikogarantie schon ein ordnungspolitischer Fehltritt begangen wird, soll zumindest für jene Bereiche, in welchen die Privatassekuranz tätig ist, das Subsidiaritätsprinzip gelten.

Um den Status quo zu sichern, ist allenfalls noch zu überlegen, ob nicht der Ständerat als Zweitrat dann in Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe a das staatliche Delkredererisiko als politisches Risiko definieren sollte. Damit könnte ich leben, aber vom Grundsatz her muss die Subsidiarität verankert sein.

Ich bitte Sie deshalb als Sprecher der Minderheit und im Namen unserer Fraktion, diese Minderheit zu unterstützen.