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Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2005-03-10

Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-03-10

Wortprotokoll

Die Volksinitiative "für fairere Kinderzulagen" greift ein durchaus aktuelles Anliegen auf, das im Laufe der Zeit auch nichts an Aktualität verloren hat. Gegenüber dem heutigen System sieht sie vor allem zwei grundlegende Neuerungen vor: Jedes Kind soll Anspruch auf eine Kinderzulage haben, und die Ansätze der Zulagen sollen 450 Franken pro Kind und Monat betragen. Das ist wesentlich mehr als das Doppelte des heutigen Durchschnitts von 184 Franken.

Zudem sollen die Familienzulagen zwingend durch den Bund geregelt werden, was bisher nicht der Fall war. Es gibt tatsächlich ein paar Gründe für eine bundesrechtliche Regelung der Familienzulagen, das will ich gar nicht abstreiten. Es können Lücken im System geschlossen werden, gewisse Minimalstandards werden gewährleistet, Koordinationsprobleme bei Ansprüchen verschiedener Personen für dasselbe Kind können gelöst werden. Durch die Anwendung einheitlicher Bestimmungen würde der Vollzug auch vereinfacht, die heutige Zersplitterung der Regelung könnte vermindert werden, und die zunehmende Mobilität der Bevölkerung macht kleinräumige Regelungen immer schwieriger nachvollziehbar.

Aber es gibt auch ganz klare und offensichtliche Schwierigkeiten bei der Vereinheitlichung der Familienzulagen für die ganze Schweiz. Die Kinderzulagen der Kantone sind zwar sehr unterschiedlich, aber sie sind in ein kantonales Sozialsystem eingebettet, das es mit zu berücksichtigen gilt. Die Familien mit Kindern können in den Kantonen auf verschiedene Weise unterstützt und entlastet werden. So sind neben den Kinderzulagen steuerliche Entlastungen der Familien, aber auch die Ausrichtung von Stipendien zur Entlastung der Ausbildungskosten zu erwähnen. Es kann nicht nur ein einzelner Aspekt dieser Leistungen unter den Kantonen verglichen werden, sondern es muss die Familienförderung als Ganzes in Betracht gezogen werden.

Die Kosten der Initiative sprengen den verkraftbaren Rahmen deutlich. Die Kosten für die Kinderzulagen würden 10,7 Milliarden Franken betragen. Dies würde 4 Mehrwertsteuerprozenten entsprechen und würde weit mehr als eine Verdoppelung der gegenwärtig aufgewendeten Mittel bedeuten. Die Mehrkosten würden im Wesentlichen zulasten der öffentlichen Haushalte gehen. Für den Bund ergäbe dies eine Mehrbelastung von nahezu 3 Milliarden Franken bei einer hälftigen Aufteilung zwischen Bund und Kantonen bzw. von 4 Milliarden Franken bei einer Übernahme von zwei Dritteln der Kosten durch den Bund. Die dafür erforderlichen Mittel müssten angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes durch entsprechende Mehreinnahmen aufgebracht werden. Dafür kämen natürlich in erster Linie Steuererhöhungen infrage, was zu einer volkswirtschaftlich unerwünschten Erhöhung der Steuerquote führen würde. Eine solch dramatische Erhöhung der Leistungen ist daher nicht vertretbar und volkswirtschaftlich nicht zu verkraften.

Im Weiteren kommt angesichts der gegenwärtigen Lage der Bundesfinanzen eine zusätzliche Belastung des Bundeshaushaltes in der vorgesehenen Grössenordnung nicht infrage. Eine entsprechende Mehrbelastung ist auch den Kantonen nicht zuzumuten. Die Volksinitiative ist daher klar abzulehnen.

Auf den ausgearbeiteten Gegenvorschlag aufgrund der parlamentarischen Initiative Fankhauser hingegen werde ich persönlich eintreten, damit Minimalstandards bei den Kinderzulagen gewährleistet werden können und damit der zunehmenden Mobilität der Bevölkerung Rechnung getragen werden kann. Schlussendlich geht es mir um die Stärkung unserer Familien, denn sie werden auch in Zukunft die Grundlage unserer Gesellschaft bilden.

Darum bitte ich Sie, auf das Bundesgesetz über die Familienzulagen einzutreten.