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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2005-03-14

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-03-14

Wortprotokoll

Ich möchte Ihnen zuerst für die detaillierte Antwort danken. Bei meinen rechtlichen Abklärungen in Bezug auf die Aufenthaltsbewilligung und die erforderlichen Voraussetzungen bin ich zum gleichen Schluss gekommen wie Sie jetzt bei Ihren Erläuterungen.

Herr Bundespräsident, mir ist auch klar, dass der Grundsatz der Unschuldsvermutung auch in der Schweiz gilt. Meine Frage geht einfach dahin: Ist der Bundesrat auch bereit, öffentlich zu erklären und sich auch bei den Verbänden dahingehend einzusetzen, dass Spieler, deren sexuelles Verhalten - das ist ein sehr sensibler Bereich - in anderen Staaten zu Klagen Anlass gibt und dazu führt, dass sie suspendiert werden, wie jetzt z. B. in Schweden geschehen, nicht in der Schweiz verpflichtet werden, bis die Verfahren geklärt sind? [PAGE 304]

In dubio pro reo gilt als Grundsatz, in Schweden wie in der Schweiz. Schweden ist ein Rechtsstaat wie auch die Schweiz. Meines Erachtens geht die moralische Verpflichtung dahin, dass wir dafür sorgen müssen, dass Spieler, die in anderen Ländern wie Schweden suspendiert sind, weil sie noch unter Verdacht stehen, auch in der Schweiz nicht zum Einsatz gelangen.

Ich bitte Sie deshalb, Herr Bundespräsident - das ist keine Frage, das ist eigentlich eine Bitte -, sich dafür einzusetzen, dass dies in Zukunft sichergestellt wird.